Winterarbeitslosigkeit
Kabinett beschließt Saison-Kurzarbeitergeld
Die betroffenen Firmen können bei schlechter Auftragslage von Dezember bis März das Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Die Arbeitnehmer erhalten dann von der BA analog zum Arbeitslosengeld 60 Prozent ihres pauschalierten Nettoentgelts, mit Kindern 67 Prozent. Die Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer auf 80 Prozent des Gehalts Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Nach Einschätzung des Ministeriums lohnt sich deshalb Saison-Kurzarbeitergeld nur, wenn die Tarifparteien in den Branchen freiwillig Umlagesysteme vereinbart haben. Hierfür schreibt der Gesetzgeber vor, dass aus diesen die Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber erstattet werden müssen. Werden gesammelte Überstunden auf Arbeitszeitkonten im Winter abgefeiert, gibt es einen Bonus von bis zu 2,50 Euro je Stunde. Für jede zwischen Mitte Dezember und Mitte Februar geleistete Arbeitsstunde gibt es einen Bonus von einem Euro, jedoch höchstens für 450 Stunden.
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