Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

BGH bestätigt Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin

Flugblätter & Flughafenbetrieb

Der Frankfurter Flughafen muss auf seinem Gelände keine Protestaktionen dulden, die zu einer Störung des Flughafenbetriebs führen können. Mit dieser Begründung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag ein Hausverbot, das der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport AG gegen eine Abschiebungsgegnerin verhängt hatte. Der 5. Zivilsenat in Karlsruhe wies die Revision der Frau gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurück. Die Fraport AG sei aufgrund ihres Hausrechts berechtigt gewesen, das Hausverbot auszusprechen. Die Klägerin ist Mitglied des "Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main". Sie hatte am 11. März 2003 mit fünf weiteren Aktivisten an einem Abfertigungsschalter der Lufthansa Flugblätter über die bevorstehende Abschiebung eines kurdischstämmigen Irakers nach Athen an die Passagiere verteilt.

In den Handzetteln wurde unter anderem die Befürchtung geäußert, dass es im Zuge einer Kettenabschiebung zu einer Auslieferung des Mannes in die Türkei kommen könnte.

Nach Ansicht von Heiko Kauffmann von Pro Asyl vertößt die Abschiebepraxis am Flughafen "immer wieder eklatant gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen: Flüchtlinge werden im Gewahrsam der Bundespolizei schikaniert und misshandelt; sie werden gefesselt und geknebelt zu Abschiebeflügen getragen; immer wieder versuchen im Flughafenverfahren befindliche Flüchtlinge, sich aus Verzweiflung das Leben zu nehmen oder kommen bei der Abschiebung zu Tode. Täglich werden Menschen in Angst und Verzweiflung gestürzt, weil sie von Frankfurt aus – dem größten Abschiebeflughafen Deutschlands - in potentielle Verfolgerstaaten abgeschoben werden." Dies alles geschehe in einer "behördlichen Grauzone, in der Flüchtlinge hilflos, allein und ohnmächtig staatlicher Macht ausgeliefert sind", meint Kauffmann.

Nach Auffassung der Abschiebegegner gehören "die Skandalisierung dieser täglichen Verletzung der Menschenwürde" und der engagierte Protest dagegen "zu den wichtigsten Aufgaben der Zivilgesellschaft und einer demokratischen Öffentlichkeit".

In der Revisionsverhandlung hatte die Klägerin betont, es sei "eine Frechheit von Fraport, die Aufklärung von Passagieren als Belästigung zu diffamieren". Der Flughafenbetreiber versuche damit, "Proteste zu kriminalisieren". Mehr als 8500 Menschen würden jährlich vom Frankfurter Flughafen abgeschoben, rund 20 bis 30 täglich. Immer wieder komme es dabei zu Menschenrechtsverletzungen.

Nach Auffassung des Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte Rolf Gössner ging es in dem Verfahren auch um die Grundsatzfrage, ob es mit den Prinzipien einer rechtsstaatlich verfassten Demokratie vereinbar ist, "dass öffentlicher Raum in Privatbesitz umdefiniert wird, wo dann elementare Grundrechte drastisch eingeschränkt, ja regelrecht suspendiert werden können? Darf sich eine Demokratie solche grundrechtsfreien Räume leisten - zumal, wenn in diesen hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden?"

Die Abschiebungsgegner kritisierten, dass mit dem Urteil dem Frankfurter Flughafen, der Lufthansa anderen Fluggesellschaften erlaubt würde, "die Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus dem Flughafengelände auszuschließen" und es somit unmöglich mache, vor Ort gegen staatliche Abschiebemaßnahmen und "die geschäftsmäßige Beteiligung von Fluggesellschaften daran" zu protestieren. Die Flughafengesellschaft Fraport versuche damit nicht nur AbschiebegegnerInnen abzuschrecken, sondern "wichtige Proteste zu kriminalisieren".

Das Aktionsbündniss gegen Abschiebungen Rhein-Main verweist auch darauf, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof im März 2003 in einem Beschluss zu Versammlungen gegen den Irak-Krieg am Frankfurter Flughafen eine andere Auffassung vertreten habe. Nach dem Bschluss unterliege auch eine Aktiengesellschaft, die wie die Fraport AG mehrheitlich von der öffentlichen Hand betrieben werde, der Grundrechtsbindung aus Artikel 8 des Grundgesetzes.