Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Verfassungsklage gegen Polizeieinsatz bei Castortransport erfolgreich

Freiheitsentziehung

Atomkraftgegner haben mit einer Verfassungsklage gegen polizeiliche Zwangsmaßnahmen bei einem Castortransport einen Erfolg errungen. Das Bundesverfassungsgericht gab jetzt der Beschwerde einer Frau statt, die im November 2001 bei einem Atommüll-Transport ins niedersächsische Zwischenlager Gorleben mit rund 200 Personen an einer Straßensitzblockade in Splietau teilgenommen hatte. Sie war deshalb von der Polizei rund 22 Stunden lang in Gewahrsam genommen worden, ohne dass sich während dieser Zeit ein Richter mit der Sache befasst hatte. Das Bundesverfassungsgericht betonte, eine Freiheitsentziehung erfordere grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung. Eine nachträgliche richterliche Entscheidung genüge nur in Ausnahmefällen, müsse dann aber "unverzüglich" nachgeholt werden.

Das Amtsgericht Dannenberg und das Landgericht Lüneburg hatten die nachträglichen Anträge der Frau auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung und des Vollzugs des Gewahrsams zurückgewiesen. Damit sei die Klägerin in ihrem Freiheitsgrundrecht und ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt worden, entschied das Verfassungsgericht.

Die Fachgerichte hätten den Sachverhalt der Gewahrsamnahme "nicht hinreichend aufgeklärt". So hätten sie den zeitlichen Ablauf des polizeilichen Vorgehens nicht analysiert. Hierzu hätte aber "Veranlassung bestanden, weil Zeiträume von mehreren Stunden im Ablauf der Gewahrsamnahme ungeklärt sind", betonten die Karlsruher Richter. Die Klägerin rügte, dass die Art und Weise des Polizeigewahrsams einer "Ersatzbestrafung" gleich gekommen sei.

(AZ: 2 BvR 447/05 - Beschluss vom 13. Dezember 2005)