Verfassungsklage gegen Polizeieinsatz bei Castortransport erfolgreich
Freiheitsentziehung
Das Amtsgericht Dannenberg und das Landgericht Lüneburg hatten die nachträglichen Anträge der Frau auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung und des Vollzugs des Gewahrsams zurückgewiesen. Damit sei die Klägerin in ihrem Freiheitsgrundrecht und ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt worden, entschied das Verfassungsgericht.
Die Fachgerichte hätten den Sachverhalt der Gewahrsamnahme "nicht hinreichend aufgeklärt". So hätten sie den zeitlichen Ablauf des polizeilichen Vorgehens nicht analysiert. Hierzu hätte aber "Veranlassung bestanden, weil Zeiträume von mehreren Stunden im Ablauf der Gewahrsamnahme ungeklärt sind", betonten die Karlsruher Richter. Die Klägerin rügte, dass die Art und Weise des Polizeigewahrsams einer "Ersatzbestrafung" gleich gekommen sei.
(AZ: 2 BvR 447/05 - Beschluss vom 13. Dezember 2005)