Vor Hauptverhandlung

Zypries nennt Einzelheiten zu Kronzeugenregelung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat erstmals Details der geplanten Kronzeugenregelung genannt. Der Verzicht auf Strafe solle auf Einzelfälle begrenzt werden, sagte Zypries der "Berliner Zeitung". "Wir wollen die Missbrauchsmöglichkeit dadurch beschränken, dass ein Beschuldigter sein Wissen vor Beginn der Hauptverhandlung offenbaren muss", sagte sie. Nur dann könne er von der neuen Strafzumessungsregel profitieren. Durch eine solche Bestimmung könne zudem überprüft werden, ob an den Aussagen etwas dran sei.

Zypries sagte, die geplante Regelung solle in Form einer Strafzumessungsregel eingeführt werden und damit nicht auf einzelne Straftaten beschränkt sein. Praktisch bedeutsam sei sie aber vor allem im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität.

Im Hinblick auf das Antidiskriminierungsgesetz sagte Zypries, sie gehe von schwierigen Verhandlungen mit der Union aus. Das Problem sei, dass die Debatte häufig irrational geführt werde und es oft nicht um den sachlichen Inhalt gehe.

"Bei den zivilrechtlichen Verträgen, insbesondere Kaufverträgen, die im Alltag üblicherweise ohne Ansehen der Person geschlossen werden, will die SPD im Gegensatz zur Union über die EU-Richtlinie hinausgehen", sagte Zypries. Sie wolle nicht nur die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts untersagen, sondern auch wegen Alters, Behinderung, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung. Es sei vollkommen unverständlich wenn zum Beispiel bei der Buchung eines Hotelzimmers eine Frau nicht diskriminiert werden dürfte, wohl aber ein Behinderter.

Trotz der Differenzen drängte Zypries auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. "Wir müssen das Gesetz zügig noch in diesem Jahr verabschieden", sagte die Ministerin. Sonst seien Strafzahlungen aus Brüssel zu befürchten.

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