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Urteil gegen Ex-Vertriebenen-Chef wegen Volksverhetzung bestätigt

"Lügen über die Opfer in Auschwitz"

Die Verurteilung des ehemaligen Thüringer Landeschefs des Bundes der Vertriebenen (BdV), Paul Latussek, wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten zurückgewiesen, teilte das Erfurter Landgericht am Dienstag mit. Latussek war vom Landgericht im vergangenen Juni zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden, nachdem der Bundesgerichtshof einen Freispruch aufgehoben hatte.

Nach Überzeugung der Richter hatte Latussek am 9. November 2001 auf einem BdV-Verbandstag in Arnstadt ein Schriftstück verbreitet, in dem die Ermordung von Juden im Konzentrationslager Auschwitz verharmlost wurde. In einem handschriftlichen Rechenschaftsbericht habe der damalige BdV-Chef unter anderem von "Lügen über die Opfer in Auschwitz" geschrieben, "die nicht länger zu halten" seien.

Das Landgericht hatte Latussek in einem ersten Urteil 2004 freigesprochen, weil der Rechenschaftsbericht auf dem Verbandstag nur an Journalisten verteilt, aber nicht vorgelesen worden sei. Nach Auffassung der Richter war das Papier damit noch nicht öffentlich verbreitet worden.

Der Bundesgerichtshof hatte diesen Freispruch jedoch aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.