Urteil gegen Ex-Vertriebenen-Chef wegen Volksverhetzung bestätigt
"Lügen über die Opfer in Auschwitz"
Nach Überzeugung der Richter hatte Latussek am 9. November 2001 auf einem BdV-Verbandstag in Arnstadt ein Schriftstück verbreitet, in dem die Ermordung von Juden im Konzentrationslager Auschwitz verharmlost wurde. In einem handschriftlichen Rechenschaftsbericht habe der damalige BdV-Chef unter anderem von "Lügen über die Opfer in Auschwitz" geschrieben, "die nicht länger zu halten" seien.
Das Landgericht hatte Latussek in einem ersten Urteil 2004 freigesprochen, weil der Rechenschaftsbericht auf dem Verbandstag nur an Journalisten verteilt, aber nicht vorgelesen worden sei. Nach Auffassung der Richter war das Papier damit noch nicht öffentlich verbreitet worden.
Der Bundesgerichtshof hatte diesen Freispruch jedoch aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.