Nach Selbstverpflichtungserklärungen
Verbraucherschützer begrüßen General-Anspruch für Girokonto
Mehrere hunderttausend Verbraucher seien derzeit in Deutschland vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen, weil Banken und Sparkassen ihnen die Eröffnung eines Girokontos verweigerten. Bereits 1995 habe sich der Zentrale Kreditausschuss "freiwillig verpflichtet", für jeden Kunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Eine Überziehung des Kontos sei dabei nicht möglich.
Diese Selbstverpflichtung sei jedoch in der Praxis seitens der Banken regelmäßig gebrochen oder ignoriert worden. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Berlin habe ergeben, dass 2005 jeder zehnte Leistungsempfänger der Bundesagentur für Arbeit in Berlin keine eigene Bankverbindung gehabt habe.
Die Ankündigung der Bundesjustizministerin bedeutet nach Auffassung der Verbraucherschützer eine überraschende Wende. Die SPD habe in der rot-grünen Bundesregierung eine gesetzliche Regelung noch abgelehnt. Begründet sei dies unter anderem mit einer befürchteten Klagewelle abgelehnter Kontoeröffnungsanträge worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wies diese Befürchtung zurück: "Wenn die Banken das Recht auf ein Girokonto beachten, wird es keine Klagewelle geben", so Müller.
Der fehlende Zugang zu einem Girokonto führe bei den Betroffenen zu beträchtlichen Kosten. Nach einer 2004 durchgeführten Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg belasteten zusätzliche anfallende Bankgebühren bei Baranweisungen die Verbraucher ohne eigenes Konto mit durchschnittlich 40 bis 80 Euro monatlich. Zumindest bei der Auszahlung von Sozialleistungen treffe auch die Sozialkassen ein Teil dieser Kosten.
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