"Wettbewerbsloses Duopol"
Bundeskartellamt untersagt Medienfusion von Springer und ProSiebenSat.1
Durch den Zusammenschluss käme es zu einer weiteren Angleichung der unternehmensbezogenen Strukturmerkmale beider Konglomerate auf den benachbarten Zeitungs- und Zeitschriftenmärkten sowie zu einer Reihe von Verflechtungen zwischen Springer/ProSiebenSat.1 und Bertelsmann. Dies würde zu einer weiteren Absicherung und damit zur Verstärkung des Duopols führen, heißt es in der Begründung der Aufsichtsbehörde.
Die Verflechtungen beträfen im Einzelnen gemeinsame Minderheitsbeteiligungen von Springer und Bertelsmann an mehreren privaten Hörfunksendern wie Radio Hamburg und Antenne Bayern und Pressevertriebsunternehmen unter anderem in Leipzig, Dresden, der Pfalz und in Berlin sowie "die gemeinsame Beherrschung" des Tiefdruckunternehmens Prinovis.
Weiter entfiele durch den Zusammenschluss die Randsubstitution durch die BILD-Zeitung, die gegenwärtig für Werbekunden die einzige wirtschaftliche Alternative zur bundesweiten Fernsehwerbung darstelle.
Straßenverkaufszeitungen: 80 Prozent BILD
Auf dem bundesweit abzugrenzenden Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen würde der Zusammenschluss nach Auffassung der Wettbewerbshüter zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Springer führen. Der Verlag habe auf diesem Markt mit der Bild-Zeitung bereits einen Marktanteil von etwa 80 Prozent. Durch den Zusammenschluss erhielte Springer die Möglichkeit, die Stellung der BILD durch werbliche und publizistische medienübergreifende Unterstützung (crossmediale Promotion) weiter abzusichern und damit zu verstärken.
Anzeigenmarkt: "überragende Marktstellung" mit BILD und Welt
Schließlich würde der Zusammenschluss nach Auffassung des Kartellamtes auch zu einer Verstärkung der Marktstellung von Springer auf dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen führen. Dem Springer-Verlag komme hier mit BILD und Welt bereits heute eine überragende Marktstellung mit rund 40 Prozent Marktanteil zu.
Springer erhielte durch die Fusion die Möglichkeit, Werbekampagnen für Produkte abgestimmt über mehrere Medien aus einer Hand anbieten zu können und so "crossmediale Werbekampagnen" für Dritte zu schalten. Dies würde die marktbeherrschende Stellung von Springer auf dem Anzeigenmarkt für Zeitungen "weiter absichern".
Im Laufe des Verfahrens beim Bundeskartellamtes haben die an der Fusion interessierten Medienkonzerne mehrere Vorschläge für behördliche Auflagen gemacht, um eine kartellrechtliche Freigabe zu erreichen. Das Kartellamt hatte unter bestimmten Voraussetzungen bereits seine Zustimmung für die Medien-Fusion signalisiert.
So hätte das Kartellamt den Vorschlag von Springer akzeptiert, den Sender ProSieben zu veräußern. Doch nur vier Tage, nachdem Springer den Verkauf von ProSieben angeboten hatte, nahm der Verlag diesen Vorschlag nach Angaben der Kartellwächter wieder zurück, da eine verlagsinterne Prüfung zum Ergebnis geführt habe, dass ein Verkauf des Senders ProSieben "vor Vollzug der Übernahme nicht in Betracht komme".
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Am 24. Jan. 2006 unter:
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« Umweltschützer wollen weniger Massentierhaltung zum Schutz des Waldes
EnBW kündigt längere Laufzeit für AKW Neckarwestheim I an »

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