Menschenwürde
Justizministerin Zypries verteidigt Rechtslage zum absoluten Folterverbot
Jede erniedrigende Behandlung ist verboten, sagte die Justizministerin. Dazu gehörten nach der UN-Antifolterkonvention starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen.
Bezogen darauf, dass einige Methoden von US-Justizminister Alberto Gonzales für Verhöre Terrorverdächtiger in Guantánamo ausdrücklich erlaubt worden seien, sagte Zypries, es gebe kein Feindstrafrecht und auch keine besonderen Ermittlungsmethoden für Terrorverdächtige. Man müsse sie wie jeden anderen verdächtigen Mitmenschen auch behandeln. Es seien keine Fälle denkbar, in denen härtere Vernehmungsmethoden zulässig sind. "Es gelten die Strafprozessordnung und das Folterverbot. Schimanski-Methoden gibt's nur im Fernsehen", so Zypries. Der Frankfurter Vizepolizeichef Wolfgang Daschner habe mit seiner Folterdrohung eine unzulässige Grenze überschritten.
Die Bundesjustizministerin unterschied im Interview mit der Zeit zwischen der Rechtslage und einer persönlichen Gewissensentscheidung, etwa bei einer Kindesentführung: "Ich gestehe zu, dass jeder in eine Situaion kommen kann, wo der letzte Maßstab das eigene Gewissen ist." Es könne Situationen geben, in denen das Gewissen sage: Ich kann nicht anders. "Dann muss man allerdings auch die persönliche Verantwortung dafür tragen und sich für den Rechtsbruch vor Gericht verantworten", so Zypries. "Denn rechtlich gilt das Folterverbot in Deutschland und weltweit absolut. Und daran gibt es nichts zu deuteln."
Angesprochen auf die Vernehmung des deutschen "Terrorverdächtigen" Mohammed Zammar in einem "berüchtigten Foltergefängnis" durch Beamte des Bundeskriminalamtes mit Billigung der rot-grünen Regierung machte die Justizministerin einen Unterschied zwischen der Verwertung derartiger Informationen vor Gericht und geheimdienstlichen Ermittlungen. Es sei grundsätzlich zulässig, dass Ermittlungsbeamte nach Syrien fahren, um zur Aufklärung einer Straftat einen Verdächtigen zu befragen, so Zypries.
Ist das Verwenden von Nachrichten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Folter gewonnen wurden, in Ordnung?
Im Strafprozess seien Informationen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Folter gewonnen wurden, tabu. So habe das jüngst das Hanseatische Oberlandesgericht im Fall Motassadeq entschieden. "Doch Geheimdienste werden solche Aussagen zur Gefahrenabwehr wohl verwenden müssen. Alles andere wäre lebensfremd. Sie müssen die Information allerdings gründlich verifizieren, da Geständnisse unter Folter sehr oft falsch sind."
Angesprochen auf die Äußerunge von Innenminister Wolfgang Schäuble wonach man "solche Informationsbeschaffung" nicht von vornherein ablehnen könne, sagte Zypries, sie stimme dem nicht zu, "wenn der Kollege Schäuble damit aktive Informationsbeschaffung meint". Es sei etwas anderes, "wenn Informationen an uns herangetragen werden, wir also nicht selber aktiv geworden sind, sondern nur informiert werden".
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Am 27. Jan. 2006 unter:
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