Auftragsvergabe an Großbank
Transparency sieht Interessenkollision im Fall Koch-Weser/Deutsche Bank
Die Organisation fordert, dass die für Beamte geltende Karenzzeit-Regelung auf parlamentarische Staatssekretäre, Minister und den Bundeskanzler ausgedehnt wird.
Koch-Wesers Abteilung im Finanzministerium sei für die nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik zuständig und daher auch für den Verkauf von deutschen Auslandsforderungen gegenüber Russland verantwortlich. Diesen Auftrag habe das Bundesfinanzministerium 2004 an die Deutsche Bank vergeben, "von der Koch-Weser nun dieses lukrative Jobangebot erhalten hat".
Bundesrechungshof: Auftragsvergabe an Deutsche Bank widersprach vergaberechtlichen Anforderungen
Die Vergabe des Auftrages an die Deutsche Bank sei darüber hinaus "offensichtlich ohne die Prüfung von Angeboten anderer Kreditinstitute" erfolgt. Dieses Vorgehen sei vom Bundesrechungshof in seinem Bericht vom 6. Juni 2005 stark kritisiert worden. "Das Bundesministerium ist damit den vergaberechtlichen Anforderungen an die Wettbewerbsorientierung und die Transparenz des Verfahrens nicht gerecht geworden", heiße es im Bericht des Rechnungshofes wörtlich.
Auch Transparency Deutschland habe wiederholt die mangelnde Bereitschaft der öffentlichen Hand kritisiert, gesetzliche Vorgaben zu beachten, die Schäden für den öffentlichen Haushalt verhindern sollen.
Obwohl laut § 69a Bundesbeamtengesetz für ausscheidende Beamte wie Koch-Weser eine Karenzzeit gelte, wenn diese zu einem Unternehmen wechselten, mit dessen wirtschaftlichen Interessen sie während ihrer Dienstzeit befasst gewesen seien, scheine die Regelung hier nicht zu greifen. Dass Koch-Weser trotzdem wechseln dürfe, könne laut Gesetz nur daran liegen, dass ihm sein früherer Dienstherr die Tätigkeit bei der Deutschen Bank offiziell genehmigt habe oder dass Koch-Weser auf Versorgungsbezüge aus seiner Beamtenzeit verzichte. In diesem Fall gelte die Regelung zur Karenzzeit "erstaunlicherweise nicht mehr", kritisiert die Organisation.
Transparency Deutschland fordert daher eine Novellierung des Beamtengesetzes. Die Karenzzeit-Regelung dort müsse auch gelten, wenn der Beamte das Dienstverhältnis auf eigenen Antrag beende oder vom Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werde und auf Versorgungsbezüge verzichte.
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 31. Jan. 2006 unter:
arbeitStichworte:
« Wickelunterlagen sollen Gesundheit von Babys gefährden
Ölkonzern Exxon verdient 36,1 Milliarden Dollar »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- DIE LINKE im Führungschaos | Parteitag Göttingen 2012 Hintergrundbericht
- Erneuerbare-Energien: Solarprogramm für den Iran
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
