Auftragsvergabe an Großbank

Transparency sieht Interessenkollision im Fall Koch-Weser/Deutsche Bank

Auch die "Anti-Korruptionsorganisation" Transparency Deutschland kritisiert den Wechsel von Ex-Finanzstaatssekretär Koch-Weser zur Deutschen Bank. Koch-Weser soll die Führungsspitze der Bank künftig als Vice Chairman von London aus beraten. Bis 2005 arbeitete Koch-Weser als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium unter Hans Eichel. Transparency Deutschland hatte bereits nach bekannt werden des Wechsels des ehemaligen bayerischen Wirtschafts- und Verkehrsministers Wiesheu zur Deutschen Bahn und von Alt-Bundeskanzler Schröder zum Gas-Pipeline-Projekt auf die Problematik hingewiesen, die nach Auffassung der Organisation entsteht, "wenn Politiker nach ihrer Amtszeit ohne Unterbrechung zu einem Unternehmen wechseln, mit dessen wirtschaftlichen Interessen sie in erheblicher Weise während ihrer Dienstzeit befasst waren".

Die Organisation fordert, dass die für Beamte geltende Karenzzeit-Regelung auf parlamentarische Staatssekretäre, Minister und den Bundeskanzler ausgedehnt wird.

Koch-Wesers Abteilung im Finanzministerium sei für die nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik zuständig und daher auch für den Verkauf von deutschen Auslandsforderungen gegenüber Russland verantwortlich. Diesen Auftrag habe das Bundesfinanzministerium 2004 an die Deutsche Bank vergeben, "von der Koch-Weser nun dieses lukrative Jobangebot erhalten hat".

Bundesrechungshof: Auftragsvergabe an Deutsche Bank widersprach vergaberechtlichen Anforderungen

Die Vergabe des Auftrages an die Deutsche Bank sei darüber hinaus "offensichtlich ohne die Prüfung von Angeboten anderer Kreditinstitute" erfolgt. Dieses Vorgehen sei vom Bundesrechungshof in seinem Bericht vom 6. Juni 2005 stark kritisiert worden. "Das Bundesministerium ist damit den vergaberechtlichen Anforderungen an die Wettbewerbsorientierung und die Transparenz des Verfahrens nicht gerecht geworden", heiße es im Bericht des Rechnungshofes wörtlich.

Auch Transparency Deutschland habe wiederholt die mangelnde Bereitschaft der öffentlichen Hand kritisiert, gesetzliche Vorgaben zu beachten, die Schäden für den öffentlichen Haushalt verhindern sollen.

Obwohl laut § 69a Bundesbeamtengesetz für ausscheidende Beamte wie Koch-Weser eine Karenzzeit gelte, wenn diese zu einem Unternehmen wechselten, mit dessen wirtschaftlichen Interessen sie während ihrer Dienstzeit befasst gewesen seien, scheine die Regelung hier nicht zu greifen. Dass Koch-Weser trotzdem wechseln dürfe, könne laut Gesetz nur daran liegen, dass ihm sein früherer Dienstherr die Tätigkeit bei der Deutschen Bank offiziell genehmigt habe oder dass Koch-Weser auf Versorgungsbezüge aus seiner Beamtenzeit verzichte. In diesem Fall gelte die Regelung zur Karenzzeit "erstaunlicherweise nicht mehr", kritisiert die Organisation.

Transparency Deutschland fordert daher eine Novellierung des Beamtengesetzes. Die Karenzzeit-Regelung dort müsse auch gelten, wenn der Beamte das Dienstverhältnis auf eigenen Antrag beende oder vom Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werde und auf Versorgungsbezüge verzichte.

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