Bürgerbegehren

Streit um Privatisierung der Stadtwerke Düsseldorf

Der Rat der Stadt Düsseldorf möchte am kommenden Montag über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Privatisierung der Stadtwerke entscheiden. Die Verwaltung plädiert dafür, das Begehren für unzulässig zu erklären. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der Initiative Mehr Demokratie wird die Empfehlung unter anderem damit begründet, dass der Verkauf inzwischen vollzogen und die Erreichung des Ziels des Bürgerbegehrens damit unmöglich geworden sei. Auch enthalte das Bürgerbegehren keinen hinreichenden Vorschlag zur Deckung der bei einem Nichtverkauf entfallenden Einnahmen. Zudem sei die Behauptung, die Stadt halte 50,1 Prozent der Stadtwerke-Anteile, durch den Verkauf inzwischen unrichtig geworden. Die Initiative Mehr Demokratie kritisiert, dass in Nordrhein-Westfalen fast jedes dritte Begehren wegen der Hürde, einen Kostendeckungsvorschlag vorlegen zu sollen, für unzulässig werde.

CDU und FDP haben offenbar Zustimmung zur Verwaltungsvorlage signalisiert. Die beiden Parteien hatten den Angaben zufolge in einer Ratssitzung am 15. Dezember mit ihrer Mehrheit den Weg für die Privatisierung der städtischen Betriebe frei gemacht.

Die Gewerkschaft Verdi habe gegen diese Pläne zuvor ein Bürgerbegehren mit 90.000 Unterschriften eingereicht. Die Initiative wendet sich gegen den von Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) betriebenen Verkauf von weiteren 25 Prozent der Stadtwerke an den Energieversorger Energie Baden-Württemberg (EnBW). Erwin soll die Verkaufspläne "erst Anfang Dezember öffentlich gemacht" haben. Der Verkauf bringt der Stadt offenbar 361 Millionen Euro ein.

Die Initiative Mehr Demokratie hält das Vorgehen von Oberbürgermeister und Ratsmehrheit für unzulässig: "Die Begründung der Unzulässigkeit ist formal weitgehend richtig, die veränderten Fakten wurden aber ohne Rücksicht auf das Bürgerbegehren erst nach Abgabe der Unterschriften geschaffen", sagte Daniel Schily von der Initiative am Freitag in Köln.

Bedauerlich sei zudem "der Versuch, dem Bürgerbegehren aus dem Kostendeckungsvorschlag einen Strick zu drehen". Dieser Bestandteil von Bürgerbegehren werde zunehmend "in unfairer Weise gegen diese verwendet", meit Schily. In Nordrhein-Westfalen werde fast jedes dritte Begehren für unzulässig erklärt, der Kostendeckungsvorschlag sei hierfür der häufigste Grund.

"Erwin zieht wie vor fünf Jahren erneut alle Register, um seine Pläne durchzusetzen", so Schily. Erwin und die Ratsmehrheit aus CDU und FDP seien aber 2001 mit dem Versuch, das damalige Bürgerbegehren gegen den ersten Privatisierungsversuch für unzulässig zu erklären, vor Gericht gescheitert. Daraufhin durften die Bürger demokratisch über die Zukunft ihres Stadtwerkes entscheiden: In dem Bürgerentscheid hatten sich 89,2 Prozent der Abstimmenden gegen den Verkauf ausgesprochen.

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