Haft für "Betrüger" gefordert
Arbeitslose sollen beweisen, dass sie keine "eheähnliche Gemeinschaft" führen
Bei Paaren, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen, wird das Einkommen des Partners bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II herangezogen. Künftig müsse es dafür genügen, dass zwei Personen zusammen leben und sich Bett und Schrank teilen, sagte Clever. Bislang müssten die zuständigen Ämter diesen Nachweis führen und scheiterten damit oft vor Sozialgerichten.
Der Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, Jürgen Heike, unterstützte Clevers Vorstoß. "Wer Leistungen vom Staat will, soll beweisen, dass er Anspruch darauf hat", sagte Heike dem Blatt. Eine Beweisumkehr bedeute zudem, dass jeder der sich durch falsche Leistungen Zahlungen erschleiche, den Tatbestand des Betruges erfülle. "Diese Menschen könnten dann zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden", sagte Heike. Wer kein Geld habe, müsse mit einer Haftstrafe rechnen.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Kornelia Möller kritisierte den Vorschlag dagegen massiv. Wer kein Geld für die dafür meist notwendigen juristischen Auseinandersetzungen aufbringen könne - "und das ist offenbar so gewollt" - habe schon verloren. Möller empfahl Clever, sich statt dessen im Arbeitgeberverband für größere Anstrengungen der Unternehmen bei der Arbeitsplatzschaffung einzusetzen, damit Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur auf fruchtbaren Boden fallen können.
Auch Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion, wandte sich gegen die Vorschläge und insbesondere Heikes Forderungen: "Wer durch die verfehlte Wirtschaftspolitik und kurzsichtige Unternehmenspolitik seinen Arbeitsplatz verliert, hat Anspruch auf Unterstützung, nicht auf die Verfolgung durch den Staat." Er forderte den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) auf, Heike zu entlassen.
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Am 09. Jan. 2006 unter:
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