"Kein großer Reformbedarf"
BGH-Präsident protestiert gegen "Justizreform" der Länder
Es dürfe aber nicht sein, dass der Bundesgerichtshof als oberstes Gericht in Zivilstreitigkeiten "von der Vorlagefreudigkeit oder Unlust von Instanzgerichten abhängig gemacht" werde. Der BGH würde dann "seiner Funktion als Kassationsgericht entkleidet" und nicht mehr den Namen "oberstes Gericht" eines souveränen Staates verdienen.
Diese Überlegungen, an denen die Landesjustizminister als einer Möglichkeit unter anderen festhielten, dürfe sich nicht durchsetzen, meint Hirsch. "Auch Rechtspolitiker unterliegen dem Primat der praktischen Vernunft", sagte der BGH-Präsident, der generell vor einer zu weitgehenden Justizreform warnte. Aus der "Binnensicht" der Gerichte bestehe "kein großer Reformbedarf".
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Am 01. Feb. 2006 unter:
justizStichworte:
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