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Gericht bestätigt Entlassung eines Stabsunteroffiziers wegen Misshandlungen

Freiherr-vom-Stein-Kaserne

Die fristlose Entlassung eines Stabsunteroffiziers aus der Bundeswehr im Zusammenhang mit Misshandlungsvorfällen in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne ist nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster gerechtfertigt. Dies entschied das Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Das Gericht lehnte damit den von dem Stabsunteroffizier beantragten Eil-Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen die Entlassung ab. Dem Mann wird vorgeworfen, im August 2004 im Rahmen der Grundausbildung Rekruten bei einer nachgestellten Geiselnahme geohrfeigt oder gegen den Kopf beziehungsweise in den Magen getreten zu haben.

Deshalb war der Mann im Februar 2005 fristlos von der Bundeswehr entlassen worden. Dagegen hatte der Ausbilder vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt. Eine aufschiebende Wirkung der Klage war ihm von dem Verwaltungsgericht zunächst eingeräumt worden. Der dagegen erhobenen Beschwerde durch die Bundeswehr gab das OVG nun aber statt.

Nach Ansicht des OVG war die Entlassung des Mannes "aller Voraussicht nach gerechtfertigt". Der Stabsunteroffizier habe seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt. Sein Verbleiben in der Bundeswehr hätte die militärische Ordnung und "das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet". Die Bundeswehr habe "ein wichtiges öffentliches Interesse", mit sofortigen Reaktionen gegen Soldaten vorzugehen, die dem Verdacht der Kameradenmisshandlung ausgesetzt seien. Sollten sich die Vorwürfe im Hauptverfahren als ungerechtfertigt erweisen, könne der Mann für den entgangenen Lohn entschädigt werden.

Der Beschluss des OVG kann nicht angefochten werden. Allerdings steht die Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch aus.

(Az: 1 B 1659/05)