Freiherr-vom-Stein-Kaserne
Gericht bestätigt Entlassung eines Stabsunteroffiziers wegen Misshandlungen
Deshalb war der Mann im Februar 2005 fristlos von der Bundeswehr entlassen worden. Dagegen hatte der Ausbilder vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt. Eine aufschiebende Wirkung der Klage war ihm von dem Verwaltungsgericht zunächst eingeräumt worden. Der dagegen erhobenen Beschwerde durch die Bundeswehr gab das OVG nun aber statt.
Nach Ansicht des OVG war die Entlassung des Mannes "aller Voraussicht nach gerechtfertigt". Der Stabsunteroffizier habe seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt. Sein Verbleiben in der Bundeswehr hätte die militärische Ordnung und "das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährdet". Die Bundeswehr habe "ein wichtiges öffentliches Interesse", mit sofortigen Reaktionen gegen Soldaten vorzugehen, die dem Verdacht der Kameradenmisshandlung ausgesetzt seien. Sollten sich die Vorwürfe im Hauptverfahren als ungerechtfertigt erweisen, könne der Mann für den entgangenen Lohn entschädigt werden.
Der Beschluss des OVG kann nicht angefochten werden. Allerdings steht die Entscheidung im Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch aus.
(Az: 1 B 1659/05)
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