Wohneigentum
Bundesregierung empfiehlt Wohn-Genossenschaften als Altersvorsorge
Bei dieser Anlageform werde durch Zeichnung zusätzlicher Genossenschaftsanteile zuzüglich kumulierter Dividende in der Erwerbsphase ein Kapitalstock aufgebaut, den die Genossenschaft in der Rentenphase wieder auszahle. Dies könne in Form von Mietreduzierung, Dienstleistungen oder auch direkt als Geldleistung erfolgen. Dadurch werde die Wohnkostenbelastung im Alter reduziert und kalkulierbar gemacht, so Roth.
"Mit einer gleichberechtigten Einbeziehung des Wohneigentums in die Altersvorsorge wird eine größere Wahlfreiheit ermöglicht. Dadurch wird auch die Wohneigentumsbildung breiter Schichten wirkungsvoll unterstützt", sagte die Staatssekretärin.
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