Kontoführung
Bundesregierung will möglicherweise neue Anti-Terror-Gesetze
Laut Entwurf dürften sie künftig zur Prävention bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachfragen, bei welcher Bank eine Zielperson ihr Konto hat. Zugleich sollten die Geheimdienste einen Online-Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg erhalten.
Die Beobachtung von mutmaßlichen Terroristen in der EU soll dem Magazin zufolge ebenfalls einfacher werden. Die Geheimdienste erhielten nach den neuen Plänen künftig das Recht, Personen über das sogenannte Schengener Informationssystem zur "verdeckten Registrierung" auszuschreiben. Die Grenzpolizeien anderer EU-Staaten müssten den deutschen Geheimdiensten dann mitteilen, wann, wo und unter welchen Umständen ein Reisender bei ihnen registriert wurde. Noch nicht entschieden ist dem Bericht zufolge, ob es für die Anti-Terror-Regelungen auch künftig eine gesetzliche Befristung geben soll.
Die Oppositionsfraktionen im Bundestag wenden sich gegen eine mögliche Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze. FDP-Innenexperte Max Stadler warnte die Koalition davor, "Grundrechte dadurch angeblich zu schützen, dass man sie über Gebühr einschränkt". Selbstverständlich müsse sorgfältig geprüft werden, "ob es in Einzelfragen Lücken" gebe. Für eine "umfassende neue Anti-Terror-Gesetzgebung, wie sie von Union und SPD offenbar geplant wird", sehe seine Fraktion aber keinen Anlass, so Stadler.
Seine Fraktionskollegin Gisela Piltz verwies darauf, dass es bislang noch keine Evaluierung der Sicherheitsgesetze gebe, die nach dem 11. September 2001 verabschiedet wurden. Daher sei es nicht seriös, schon jetzt weitere Verschärfungen zu fordern.
Pau nannte es "absurd", den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse einräumen zu wollen. Auch sie verwies darauf, dass es noch immer keine "belastbare Einschätzung" der bestehenden Anti-Terror-Gesetze gebe. Zudem werde "eine Anti-Terror-Praxis nach der anderen vom Bundesverfassungsgericht gerügt oder kassiert".
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