Nach Pressebericht
Hamburger Justiz prüft Fälle von Zwanganwendung in Gefängnissen
Die Behörde reagierte damit auf einen "Spiegel"-Bericht, demzufolge in Hamburger Gefängnissen in mindestens drei Fällen Insassen nackt auf eine Liege gefesselt worden sein sollen.
Die Justizbehörde verwies auf das Strafvollzugsgesetz, wonach es im Einzelfall zulässig sei, eine mit einer Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung vorzunehmen. Als besondere Sicherungsmaßnahme sei auch die Fesselung erlaubt.
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