"Abenteuerlich"

CDU lehnt Kriegsrecht gegen Terrorpiloten ab

Die CDU hat den Vorstoß des SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz, mit dem Kriegsrecht gegen Terrorpiloten vorzugehen, als rechtlich "abenteuerlich" abgelehnt. Der Vorschlag von Wiefelspütz sei eine schlechte "Hilfskonstruktion", sagte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "Die Welt". Selbst wenn man bei Terrorangriffen aus der Luft die Regeln der Landesverteidigung zur Anwendung kommen ließe, würden die in eine solche Situation gestellten Exekutivorgane nicht von ihrer Gewissens-, Bewertungs- und Entscheidungsnot befreit. Das Bundesverfassungsgericht hatte den diskutierten Abschuss eines Passierflugzeugs generell unter den Vorbehalt der Menschenwürde gestellt.

Der frühere FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch, der in Karlsruhe erfolgreich gegen das Luftsicherheitsgesetz geklagt hatte, äußerte ebenfalls Kritik. Die Behauptung von Wiefelspütz sei "schlicht falsch", dass ein von außen nach Deutschland einfliegendes und von Terroristen entführtes Flugzeug den Verteidigungsfall auslöse, für den das gescheiterte Gesetz und das Karlsruhe Urteil nicht gelte.

"Selbst Bundesregierung und Bundestag haben es vor dem Verfassungsgericht nicht gewagt, das zu behaupten", sagte Hirsch. Das Gesetz und die Verfassung würden für jedes Flugzeug gelten, das sich über der Bundesrepublik befände - egal, woher es käme und wohin es fliegen wolle.

Unter dem Begriff Verteidigung sei die Abwehr eines Aggressors zu verstehen, also der Schutz des Staates gegen eine militärische Bedrohung oder den Angriff eines anderen Staates. Terrorismus sei "schwerste Kriminalität und keine Kriegsführung".

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