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"Deutschland muss die Auslieferung von Zwangsrekrutierten stoppen!"

Foltervorwurf

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty international (ai) beklagt anhaltende Folter durch Sicherheitsbehörden in der Türkei. Wie aus einem am Donnerstag in Berlin vorgelegten Gutachten von Amnesty, der Organisation Pro Asyl und der Holtfort-Stiftung hervorgeht, würden unter Folter erpresste Geständnisse nach wie vor in Gerichtsprozessen als Beweise verwandt. Schwere Vorwürfe machten Menschenrechtler dem Auswärtigen Amt. Dessen Lageberichte zur Situation in der Türkei, die als Grundlage von Gerichten und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Asylverfahren verwendet würden, seien von der "Zielvorgabe der Bundesregierung eines EU-Beitritts der Türkei" gefärbt. Sie gäben nicht das wirkliche Bild im Land wieder. "Das Auswärtige Amt handelt im besten Fall fahrlässig und uninformiert", kritisierte die Rechtsanwältin der Holtfort-Stiftung, Jutta Hermanns.

Auch nach einem verschärften Folterverbot in der Türkei seit Juni 2005 habe sich "nichts geändert", sagte der Türkei-Experte und Verfasser des Gutachtens, Helmut Oberdiek.

Oberdiek hatte vor Ort in der Türkei 18 Fälle untersucht, in mindestens 12 sollen nach seinen Nachforschungen und nach Angaben der jeweiligen Rechtsanwälte Angeklagte gefoltert worden seien. Ohne die Foltergeständnisse wären die Verfahren anders ausgegangen, ist sich Oberdiek sicher. Besonders kritisierte er die türkischen Gerichte, die Foltervorwürfen nicht nachgingen.

Der Leiter der ai-Abteilung Länder und Asyl, Wolfgang Grenz, sagte, bei Foltervorwürfen bestehe eine "Kumpanei" zwischen Staatsanwälten, Richtern und Sicherheitsbehörden. Diese verhinderten die Aufklärung. Grenz forderte unabhängige Untersuchungskommissionen und Fortbildungen für Richter und Staatsanwälte.

Auswärtiges Amt: Lageberichte werden mit "größter Sorgfalt" erstellt

Das Auswärtige Amt reagierte auf die Vorwürfe sehr schnell, jedoch aber auf die Foltervorwürfe einzugehen. Ein Ministeriumssprecher wies lediglich pauschal darauf hin, dass sachfremde politische und sonstige Erwägungen bei der Erstellung der Berichte keine Rolle spielten.

Die Lageberichte würden mit "größter Sorgfalt und unter Verwendung aller zur Verfügung stehenden Kenntnisse" erstellt. Darüber hinaus befände sich das Auswärtige Amt über die Lageberichte in einem "kontinuierlichen Dialog mit den Menschenrechtsorganisationen".