Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Verhandlung über Atommüll-Endlager Schacht Konrad
Auf der Tagesordnung des ersten Prozesstages standen zunächst die Klagen der Stadt Salzgitter, auf deren Gebiet das Endlager entstehen soll, sowie der angrenzenden Gemeinden Vechelde und Lengede. Dabei ging es erst einmal darum, ob diese überhaupt zulässig sind.
Nach Ansicht der Kommunen wurden Fragen der Transportsicherheit, der Störfallvorsorge sowie das Risiko terroristischer Anschläge bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt. Das beklagte Umweltministerium in Hannover hält diese Fragen hingegen für geklärt oder für einen Planfeststellungsbeschluss nicht relevant.
Am Mittwoch verhandelt das Gericht die Klage des Bauern Walter Traube, dessen Hof direkt an das Gelände des Endlagers grenzt. Traube kündigte für den Fall einer Niederlage bereits an, vor das Bundesverwaltungsgericht zu gehen.
OVG-Präsident Herwig van Nieuwland erwartet in jedem Fall eine Fortsetzung des Rechtsstreits. "Man kann erwarten, dass es bei der ersten Instanz nicht bleibt, da es der erste Rechtsstreit dieser Art in Deutschland ist", sagte er.
Demonstranten von Anti-Atom-Initiativen forderten auf Transparenten "Kein Atomklo im Schacht Konrad" und "Atomausstieg sofort". Nach Angaben der Umweltorganisation Robin Wood wurde Schacht Konrad nicht nach geologischen Kriterien, sondern aus wirtschaftlichen Gründen als Endlager ausgewählt. Der Nachweis über die Langzeitsicherheit des Endlagers entspreche nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik.
Das Endlager im Schacht Konrad war im Mai 2002 nach 20-jähriger Erkundungs- und Planungszeit genehmigt, aufgrund der Klagen bislang aber nicht in Betrieb genommen worden. Sollte die Genehmigung juristischen Bestand haben, hätte das auch politische Auswirkungen. Bislang hält die Bundesregierung an ihrem Konzept fest, wonach es ein Endlager für alle Arten von Atommüll geben soll. Für stark radioaktiven Abfall, etwa Brennelemente aus Atomreaktoren, ist Schacht Konrad aber nicht geeignet.
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