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Geflügel muss ab 1. März wieder in den Stall

Vogelgrippe

Um eine Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel zu vermeiden, darf das Geflügel in Deutschland erneut nicht mehr ins Freie. Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) kündigte am Freitag in Berlin eine Stallpflicht ab 1. März an. Die Verordnung solle für mindestens zwei Monate gelten und könne bei verschärfter Gefahrenlage gegebenenfalls auch früher in Kraft gesetzt werden, so Seehofer. Kritik kam vom Naturschutzbund (NABU). Durch die Anordnung sei mit einer weiteren Konzentration der Geflügelhaltung im agrarindustriellen Sektor zu rechnen. Das Bundesinstitut für Tiergesundheit sieht im illegalen Import von Geflügel und Geflügelprodukten die Hauptgefahr für die Ausbreitung der Seuche. Unterdessen dämpften Experten die Hoffnung, durch Impfungen einen raschen Schutz gegen eine Pandemie zu erreichen.

Das Bundesministerium will weitere Einzelheiten zur Stallpflicht in der nächsten Woche mit den Ländern abstimmen. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), geht eine Infektionsgefahr insbesondere von Zugvögeln aus, die über den Nahen Osten und die Türkei aus ihren Winterquartieren nach Deutschland fliegen. Vor allem in dem vorderasiatischen Staat waren mehrere Menschen an einer Infektion mit dem H5N1-Virus gestorben. Der naturschutzbund NABU hatte dagegen am Donnerstag darauf hingewiesen, dass die Krankheit bisher noch nirgendwo in den afrikanischen Überwinterungsgebieten aufgetreten sei. Dagegen mache die Ausbreitung in der Türkei - zu einer Jahreszeit, in der dort gar kein Vogelzug stattfinde - deutlich, dass andere Faktoren bei der Verbreitung der Viren im Spiel sein müssten.

Derzeit lägen aufgrund der unübersichtlichen Lage in der Türkei keine Informationen über den Infektionsstatus der Zugvögel vor, sagte Thomas Mettenleiter vom FLI. Jetzt sei es wichtig, möglichst rasch einen Überblick über etwaige Infektionen zu erhalten, betonte er. Daher solle die Untersuchung der Wildvögel in Deutschland verstärkt werden.

Das Hauptrisiko im Kampf gegen die Vogelgrippe geht nach Angaben Mettenleiters jedoch weiterhin vom illegalen Import von Geflügel und Geflügelprodukten aus. Stichproben legten den Verdacht nahe, dass "die Dunkelziffer erheblich höher ist, als bislang angenommen", warnte er. So könne der kriminelle Schmuggel Größenordnungen von mehren hundert Tonnen erreichen.

Ob im Herbst erneut eine Stallpflicht angeordnet wird, ist laut Mettenleiter derzeit ungewiss. Zunächst müssten die Ergebnisse des Monitorings in Deutschland und weiteren Ländern abgewartet werden.

Nach Angaben Seehofers soll es im Sommer oder Herbst eine erneute Risikobewertung geben. Parallel würden in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission Alternativmethoden wie beispielsweise eine Impfung geprüft. So seien am FLI Studien zu einer Schutzimpfung von Freilandgeflügel geplant.

Mettenleiter warnte jedoch, eine Impfung sei "kein Königsweg" im Kampf gegen die Seuche. Auch Jürgen Scherer, Impfstoff-Experte des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), unterstrich, es werde "eher Jahre als Monate dauern, bis ein marktfähiger Vogelgrippe-Impfstoff auf der Basis eines neuen Impfstoffkonzepts zur Verfügung steht."

Der NABU kritisierte, durch die Anordnung sei mit einer weiteren Konzentration der Geflügelhaltung im agrarindustriellen Sektor zu rechnen. Betriebe mit artgerechter Haltung könnten sich den Mehraufwand nicht leisten.

Die damalige Bundesregierung hatte vom 22. Oktober bis 16. Dezember 2005 erstmals eine Stallpflicht für alle Hühner, Puten, Enten und Gänse verfügt. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes gibt es in Deutschland rund 110 Millionen Geflügeltiere. Etwa zehn Prozent von ihnen leben in Freilandhaltung.