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BGH prüft Preisnachlässe und Prämien bei Zeitschriften-"Testabos"

"Unlauterer Wettbewerb"

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs prüft seit Dienstag, ob Verlage für Zeitschriften-"Testabos" von wenigen Wochen mit außergewöhnlich hohen Preisnachlässen und Sachprämien werben dürfen. Die - preisgebundenen - Zeitschriftenhändler werfen mehreren großen deutschen Verlagen unlauteren Wettbewerb vor. Die Verlage verstießen mit einer solchen Abo-Werbung gegen die "Rücksichtnahmepflicht" gegenüber den Händlern, mit denen sie vertraglich verbunden seien, so der Vorwurf.

Die verklagten Verlage - darunter der Westdeutsche Zeitschriften Verlag, Gruner+Jahr (Bertelsmann) und der Heinrich Bauer Verlag - hatten jeweils ein Probe-Abo für eine Zeitschrift mit einer Laufzeit von 6 beziehungsweise 13 Wochen in der beanstandeten Weise beworben. Die Kunden bekamen das Abo offenbar zu einem Preis, der gegenüber dem Ladenpreis um 40 beziehungsweise 50 Prozent ermäßigt war. Außerdem gab es gratis dazu Sachprämien wie ein Taschenset, eine Thermoskanne oder eine Uhr.

Die klagende Bundesverband der Lotto- und Totoverkaufsstellen Deutschlands (BLD), der Tausende von Zeitschriftenhändlern vertritt, will erreichen, dass die beanstandete Werbung untersagt wird. Solche überhöhten Preisnachlässe bewirkten Einbrüche im Einzelverkauf. Die Händler berufen sich darauf, dass sie sich selbst gegenüber den Verlagen vertraglich verpflichtet hätten, nur zu den jeweils aufgedruckten Endverkaufspreisen zu verkaufen.

Das Landgericht Hamburg hatte den Klagen der Händler stattgegeben. Die Berufungen der Verlage hatten keinen Erfolg. Der BGH verhandelte am Dienstag über die Revisionen der Verlage. Wann der Kartellsenat sein Urteil verkünden wird, war am Dienstag Nachmittag noch unklar.