Atommüll
Glos kritisiert Gabriels Haltung nach Urteil zu Schacht Konrad
Gabriel hatte auf das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Schacht Konrad mit dem Hinweis reagiert, er wolle zunächst abwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht über die von den Klägern angekündigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entscheidet.
Das Gericht hatte am Mittwoch mehrere Klagen gegen die Genehmigung des Atommüllendlagers abgewiesen. Nach dem Urteil darf in der ehemaligen Eisenerzgrube bei Salzgitter schwach- und mittelradioaktiver Abfall eingelagert werden.
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Am 10. Mär. 2006 unter:
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« EU-Kommission zieht geplante Hafen-Richtlinie zurück
Auslieferung des Waffenhändlers Schreiber möglicherweise zulässig »
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