Appell an Politik
Gericht bestätigt Berufsverbot für Heidelberger Lehrer
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurde eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zugelassen. Der Kläger könne dagegen nur mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim vorgehen. Die Urteilsbegründung will das Verwaltungsgericht erst in zwei Wochen veröffentlichen.
Der Vorsitzende Richter Bernd Heß hatte am Freitag bei der Verhandlung gesagt, die Organisation AIHD male ein Bild des Staates, das als diffamierend angesehen werden könnte. Die Klage des Lehrers richtet sich konkret gegen das Regierungspräsidium Karlsruhe, das gemäß einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums seine Einstellung in den Schuldienst verweigert hatte. Das Bundesland Hessen hat dem Lehrer ebenfalls aus politischen Gründen eine Anstellung verwehrt.
Seit 2004 wird dem Heidelberger Lehrer der Eintritt in den Schuldienst verwehrt. Nach Auffassung der GEW gibt es keine Hinweise dafür, dass er als Referendar gegen das Neutralitätsgebot für Lehrkräfte verstoßen hat. Ihm werde nur seine Mitgliedschaft in einer Antifaschistischen Initiative in Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Das Bundesland Hessen hatte sich 2005 diesem Verbot angeschlossen.
Der 1972 beschossene Radikalenerlass war in den 1970er Jahren laut GEW Grundlage für etwa 10.000 Berufsverbote vor allem gegen Lehrer und Postbeamte. Drei Millionen Menschen seien damals auf ihre Verfassungstreue überprüft worden. "1995 wurden Berufsverbote vom Europäischen Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt", schreibt die Gewerkschaft in einer Stellungnahme.
In Baden-Württemberg habe es zwischen 1983 und 1993 noch zwölf Ablehnungen für Lehramtsbewerber aus politischen Gründen gegeben. Danach sei Michael C. der einzige Fall gewesen. Die GEW unterstützt Csaszkóczy bei seiner Klage und will erreichen, dass die rechtlichen Grundlagen des so genannten Radikalenerlasses aus dem Landesrecht gestrichen werden.
Die Antifaschistische Initiative Heidelberg (AIHD) hatte in einer älteren Stellungnahme zu dem Berufsverbot über sich selbst geschrieben, es handele sich bei ihr "keineswegs um einen klandestinen, in der Illegalität arbeitenden Zusammenhang, sondern um eine offen auftretende antifaschistische Gruppe, gegen die noch nie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde".
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