"Schwarzgeld"
Staat will Gewinne aus Straftaten abschöpfen
Die Praxis habe in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf würden die Instrumentarien weiter verbessert, so Zypries. Das diene einer "effektiven Strafrechtspflege".
Kernstück des Entwurfs ist nach Darstellung des Bundesjustizministeriums "ein Auffangrechtserwerb des Staates". Nach geltendem Recht könne nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfielen. "Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. Der Gesetzentwurf schaffe in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstelle, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.
Das neue Gesetz soll beispielsweise greifen, wenn ein Betrüger durch falsche Angaben über Kapitalanlagen große Schadenssummen "ergaunert" hat, die Geschädigten aber ihre Ansprüche nicht geltend machen, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" - also um unversteuerte Einnahmen - handelte. In diesem Fall sollen "die Geschädigten", die "Schwarzgeld" eingesetzt hatten, drei Jahre lang Zeit bekommen, "ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben". Die Frist laufe ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Wenn die Geschädigten dies unterließen, dann falle das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre als so genannter "Auffangrechtserwerb" an den Staat.
Der Gesetzentwurf sieht laut Justizministerium ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer "grundsätzlich Vorrang" gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem werde die Information der Opfer verbessert: "Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, zum Beispiel bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind."
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Am 14. Mär. 2006 unter:
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