"Ausnahmetatbestand"
Keine Steuer für Flugbenzin und Kohleverstromung - Steuer für Biosprit kommt
Auch bei der Besteuerung von Biosprit schiebt die Bundesregierung die Verantwortung auf die EU: Mit der Neuregelung wolle die Bundesregierung europarechtlichen Vorgaben entsprechen. Bisher sei Biodiesel europarechtlich "überfördert worden", so das Finanzministerium. Die Überkompensation sei durch den Anstieg der fossilen Kraftstoffpreise noch verstärkt worden.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast wertete die Entscheidung als Vertrauensbruch, da im bestehenden Gesetz die Steuervergünstigungen bis 2009 vorgesehen seien. Auch werde Unsicherheit in eine aufstrebende Zukunftsbranche gebracht. Künast vermisste im Gesetzentwurf eine Steuer auf Flugbenzin. Eine Kerosinsteuer sei aus Gründen des Klimaschutzes und der Chancengleichheit zwischen den Verkehrsträgern dringend erforderlich. Die EU-Energiesteuerrichtlinie eröffne hierzu Möglichkeiten auch für die Einführung einer nationalen Kerosinsteuer.
Steuerbefreiung für Kohleverstromung bleibt
Das neue Gesetz sieht ferner vor, dass Steinkohle, Braunkohle und Koks künftig besteuert werden. Allerdings sind Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung dienen, grundsätzlich von der Steuer befreit.
Auch die bisherige Steuerbefreiung für Flüssiggas bis 2009 und Erdgas bis 2020 im Kraftstoffbereich bleiben erhalten. Auch die Steuerbefreiung für dezentrale Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis zwei Megawatt soll bestehen bleiben.
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Am 17. Mär. 2006 unter:
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Menschenrechtsrat ersetzt Menschenrechtskommission »
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