Eine Million Spam-Mails
Verbraucherschützer fordern Gesetz gegen Spam-Mails
Trotz "immenser wirtschaftlicher Schäden und einer rasanten Zunahme krimineller Phishing-Mails" stelle der Versand von Spam in Deutschland bislang noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit dar, beklagen die Verbraucherschützer. Viele Staatsanwaltschaften hielten Phishing nicht für strafbar und verweigerten daher die Einleitung von Strafverfahren wegen versuchten Betruges. Der weltweite Schaden werde für das Jahr 2005 auf 40 Milliarden Euro beziffert.
Verbraucher könnten bei der "Bescwerdestelle" der Verbraucherzentrale Bundesverbands per Email unerwünscht eingetroffene Spams übermitteln. Der Verband überprüfe diese Fälle und gehe in geeigneten Fällen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vor. "Die täglich rund 6.000 bis 7.000 eingehenden Beschwerden betreffen zu mehr als 80 Prozent Spam-Mails aus dem Ausland", schreiben die Verbraucherschützer. Hier sei es noch schwieriger, gegen die Urheber vorzugehen, als bei Spam aus Deutschland. Der Verband konzentriere sich daher bei der Rechtsverfolgung auf Spam aus Deutschland und Europa, einem Fünftel der gemeldeten Mails entspräche.
Die Verfolgung der Urheber sei extrem aufwändig. Dies sei eine der Folgen der unzureichenden Rechtslage. So habe man bisher nur einen Bruchteil der Spam-Versender ermitteln können. Die Verbraucherzentrale hat eigenen Angaben zufolge insgesamt zwölf Firmen abgemahnt und aufgefordert, das Versenden von Spam zu unterlassen. Gegen fünf Spammer, die diese Aufforderung ignoriert hätten, seien Klagen anhängig. Einige Verfahren müssten aber möglicherweise eingestellt werden, da die Urheber nicht zu ermitteln seien.
Bisher versuche man in Deutschland, dem Spam-Problem mit wettbewerbs- und zivilrechtlichen Mitteln zu begegnen. Ein eigenes Anti-Spam-Gesetz gebe es bislang nicht. Der Deutsche Bundestag hat am 17. Februar 2005 über den Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes beraten. Der Entwurf sei aber durch die Neuwahlen hinfällig geworden. "Die neue Bundesregierung plant offenbar keine neue Initiative für ein Anti-Spam-Gesetz", kritisieren die Verbraucherschützer. Sie fodern, den Versand von Spam zu einer Ordnungswidrigkeit und Phishing zu einer Straftat zu machen. Die Verschleierung der Absenderidentifikation solle verboten werden. Zur "Bekämpfung von Spam" sollte nach Auffassung der Verbraucherschützer die Bundesnetzagentur mit "entsprechenden Kompetenzen und Sanktionsmöglichkeiten" ausgestattet werden.
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Am 02. Mär. 2006 unter:
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