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Gesetzliche Regelung gegen Diskriminierung Homosexueller gefordert

Antidiskriminierungsgesetz

Mit dem dringenden Appell, das Merkmal der sexuellen Identität in allen Regelungsbereichen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes zu berücksichtigen, hat sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) am Montag an die Verhandlungsführer der Koalitionsparteien gewandt. Dazu erklärt LSVD Sprecher Philipp Braun: "Das Antidiskriminierungsgesetz soll Menschen im Alltag vor Diskriminierung schützen. Dabei dürfen Lesben und Schwule nicht vergessen werden. Ein Ausschluss aus dem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht wäre ein massiver Affront gegen die lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger. Ein solches Gesetz wäre geradezu ein Freibrief für Diskriminierung."

Der LSVD fordert die Verhandlungspartner der Regierungsparteien auf, ein Antidiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen, das seinen Namen verdient. In allen Regelungsbereichen müsse das Verbot der Diskriminierung von Lesben und Schwulen enthalten sein. Eine Politik, die homosexuelle Menschen vom Diskriminierungsschutz gezielt ausgrenzt, verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Gerade im Zivilrecht gebe es zwingende Gründe für eine Einbeziehung des Diskriminierungsgrundes „sexuelle Identität“. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen komme es immer wieder zu Diskriminierungen: Schwulen würden oft Lebens- und Krankenversicherungen pauschal verweigert. Reiseveranstalter für Lesben oder Schwule bekämen von einer Hotelanlage gesagt: Ihre Personengruppe wollen wir hier nicht. Auch auf dem Mietwohnungsmarkt gebe es Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Identität. Lesben und Schwule brauchten auch in Deutschland einen wirksamen Schutz vor Benachteiligungen und Herabsetzungen, forderte der Verband.