Gesundheitsreform
Volkssolidarität fordert sozial gerechte Finanzierung der Gesundheitskosten
Niederland erinnerte daran, dass die Volkssolidarität aus guten Gründen eine Reform gefordert habe, die alle Bürgerinnen und Bürger sowie zusätzliche Einkunftsarten in die Finanzierung der Gesundheitsaufwendungen einbeziehe. Sein Sozialverband wende sich dagegen, die Beteiligung der Arbeitgeber an den Gesundheitskosten einzufrieren. „Alle Kostensteigerungen würden dann allein den gesetzlich Versicherten aufgebürdet. Mit gerechter Finanzierung von Gesundheitskosten hätte dies nichts mehr zu tun.“
Niederland zufolge verbinde die Volkssolidarität mit einer Gesundheitsreform klare Forderungen: Gesundheitsleistungen sollten für alle Bürger bezahlbar bleiben. Neue „Sonderopfer“, die vor allem chronisch Kranke und Ältere belasten, müssten unterbleiben. Sozial bedingte Zugangsbeschränkungen seien abzubauen. Die (weitgehend) paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) solle beibehalten werden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Versicherten muss Grundlage für die Beitragsbemessung bleiben.
Das Geld müsse der Leistung folgen und nicht davon bestimmt sein, welchen Versicherungsstatus – privat oder gesetzlich – die Patienten haben. Daher sollte die Versichertenpflichtgrenze aufgehoben werden. Die Finanzbasis der GKV müsse durch ihre Entlastung von versicherungsfremden Leistungen, die Beibehaltung des Bundeszuschusses und die Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel stabilisiert werden. Auf eine Anhebung der Mehrwertsteuer, die im Gesundheitsbereich etwa 800 Millionen Euro Mehrausgaben verursachen würde, sollte daher verzichtet werden. Durch die Einbeziehung Selbständiger, freiberuflich Tätiger und Beamter in die GKV sollte schrittweise eine allgemeine Versicherungspflicht für alle geschaffen werden.
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Am 29. Mär. 2006 unter:
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