Todesurteile
Karlsruhe bestätigt pauschale Aufhebung von NS-Urteilen
Diese beiden Todesurteile seien bereits durch das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege ("NS-Aufhebungsgesetz") aus dem Jahre 1998 aufgehoben, betonte das Bundesverfassungsgericht. Daher sei "kein Raum für Wiederaufnahmeverfahren". Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Angehörigen blieb ohne Erfolg. (AZ: 2 BvR 486/05 - Beschluss vom 8. März 2006)
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Am 31. Mär. 2006 unter:
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Hochschulen sollen sich verstärkt Studierende aussuchen dürfen »

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