Inszenierung?
SPD und CDU streiten im Wahlkampf über Abtreibungen
Die Union beklagt, dass die Behinderung eines Kindes zunehmend zur Ursache für Spätabtreibungen geworden ist. Sie verlangt unter anderem, dass es vor einer Untersuchung des ungeborenen Kindes eine Beratung durch den Arzt geben muss. Eine Beratungspflicht soll es auch dann geben, wenn eine Behinderung des Kindes festgestellt wird. Zwischen dem Befund und einem Schwangerschaftsabbruch muss nach der Vorstellungen von CDU/CSU eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen. Außerdem soll im Paragrafen 218a klar gestellt werden, dass eine absehbare Behinderung allein kein Grund für eine Abtreibung sein kann.
Kressl lehnte die von der Union geforderten Änderungen ab. Die SPD sei zwar zu Gesprächen mit dem Koalitionspartner bereit. Den Sozialdemokraten gehe es aber allein darum, die Beratung der Schwangeren zu bessern. Das dürfe jedoch nicht zwangsweise geschehen. "Mit einer Zwangsberatung verhindert man keine Abtreibung", sagte Kressl.
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Am 08. Mär. 2006 unter:
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