Stadtwerke-Teilprivatisierung
Freisprüche im Hildesheimer Korruptionsprozess auf der Kippe
Die Verteidigung hielt dem entgegen, es seien für die Millionenspende keine Gegenleistungen erbracht worden. "Die Million war nie ein Aufpreis auf den Kaufpreis", sagte Machens' Anwalt Michael Fastabend vor dem BGH. Richter Walter Winkler bezweifelte das. Unternehmen hätten "nichts zu verschenken". Der Anwalt sprach darauf von einem "klassischen Fall von kommunalen Sponsoring".
Alle fünf Richter des 3. Strafsenats des BGH äußerten große Bedenken gegenüber dem Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 27. April 2005. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft forderte, dass die Freisprüche aufgehoben werden und der Prozess neu aufgerollt wird. Zumindest sei hier Vorteilsannahme gegeben, möglicherweise auch Bestechlichkeit und Untreue. Betrug sehe er nicht. Der BGH wird am 11. Mai sein Urteil verkünden.
Das Landgericht hatte den CDU-Politiker sowie ein derzeit noch amtierendes und ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Stadtwerke vom Vorwurf der Bestechlichkeit und des Betrugs freigesprochen.
Die seinerzeit von Ruhrgas und Thüga erworbenen Beteiligungen an den Stadtwerken Hildesheim beziehungsweise der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG in Höhe von insgesamt 25,2 Prozent gingen infolge der Fusion der Ruhrgas mit dem Energieriesen E.ON komplett in den Besitz des E.ON-Konzerns über. Das Gesamtpaket wird inzwischen von der Thüga verwaltet, die auch andere kommunale Beteiligungen der Ruhrgas übernommen hat und ihrerseits innerhalb des Konzerns eine Tochter der neuen Führungsgesellschaft E.ON Ruhrgas AG ist.
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Am 09. Mär. 2006 unter:
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« Ehepaar wollte vom Dach springen
EU-Kommission zieht geplante Hafen-Richtlinie zurück »
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