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Ermittlungen gegen E.ON-Vorstand wegen Vergnügungsreisen-Affäre

Verdacht der Vorteilsgewährung

Im Zusammenhang mit der Affäre um Vergnügungsreisen der Energiekonzerne E.ON und Thyssengas für nordrhein-westfälische Kommunalpolitiker ermittelt die Staatsanwaltschaft laut "Kölner Stadt-Anzeiger" auch gegen E.ON-Vorstand Michael Pfingsten. Es gebe den Verdacht der Vorteilsgewährung, berichtet das Blatt in seiner Donnerstagausgabe unter Berufung auf Justizkreise. Nach Erkenntnissen der Ermittler musste für einige der von E.ON bezahlten Reisen die Zustimmung Pfingstens eingeholt werden. Der Top-Manager ist im Vorstand der E.ON-Ruhrgas AG für "Vertrieb und Marketing" zuständig ist.

Günther Feld, Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, wollte die Ermittlungen gegen Pfingsten "weder bestätigen noch dementieren". Eine E.ON-Sprecherin wollte mit Rücksicht auf das laufende Verfahren "zu Einzelfragen nicht Stellung nehmen". Der Konzern habe "unabhängig von Rechtsfragen die "Kundeninformationsveranstaltungen" eingestellt", bis die "Rahmenbedingungen" überarbeitet seien, hieß es.

Zurzeit stehen 125 nordrhein-westfälische Kommunalpolitiker und Bürgermeister unter dem Verdacht der Vorteilsannahme. Als Aufsichtsratsmitglieder örtlicher Energieversorger sollen sie an Reisen teilgenommen haben, die von den Konzernen E.ON und Thyssengas gesponsert wurden. Wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 29 Verantwortliche regionaler Stadtwerke.

Fünf E.ON-Mitarbeiter, darunter Marketing-Vorstand Pfingsten, werden den Angaben zufolge verdächtigt, die Vorteilsgewährung organisiert zu haben. Dem Bericht zufolge sind die Ermittlungen nun auf den Verdacht der Untreue ausgeweitet worden. Bei der Gasgesellschaft Aggertal habe sich herausgestellt, dass eine dreitägige Luxusreise nach Rom nur zum Teil von den Energiekonzernen finanziert worden sei. Etwa die Hälfte des 85.000 Euro teuren Aufenthalts soll die Gasgesellschaft selbst übernommen haben. Die Ermittler prüfen, ob es auch bei anderen Stadtwerken Ausflüge gab, die den Verdacht der Untreue rechtfertigen.