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Richterin dämpft Erwartungen Berlins für Finanzhilfen

Finanzklage

Berlin hat seine Forderung nach zusätzlichen Finanzhilfen des Bundes verteidigt. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) betonte am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Berlin könne sich trotz eines "harten Sanierungskurses" nicht allein von seiner Schuldenlast befreien. Dagegen lehnte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), Sanierungshilfen als rechtlich unbegründet ab. Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Lerke Osterloh, dämpfte die Hoffnungen Berlins. Mit einem Urteil wird aber erst in einigen Monaten gerechnet.

Die mit rund 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt will mit ihrer Klage die Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage erzwingen, die Voraussetzung für zusätzliche Bundeshilfen ist. Sie erhofft sich eine erhebliche Teilentlastung, die zwischen 16 und 35 Milliarden Euro liegen könnte.

Wowereit forderte die "Solidarität des Bundes" ein. "Wir dürfen es nicht zulassen, dass Berlin zum Armenhaus der Republik wird", sagte er und hob die "Eigenanstrengungen" zur Haushaltssanierung hervor. Als Ursache der "prekären Finanzsituation" nannte der Regierungschef die Teilung des Landes, ohne die Berlin heute "das wirtschaftliche Zentrum Deutschlands" wäre. Außerdem sei Berlin als Hauptstadt die "Repräsentantin" Deutschlands.

Richterin Osterloh sagte, zur Feststellung einer Haushaltsnotlage gehöre "eine wesentliche Differenz zwischen der durchschnittlichen Haushaltslage aller Länder und dem Notlagenland". "Je verbreiteter Notlagen bei anderen Ländern sind, umso weniger haben wir eine Haushaltsnotlage im verfassungsrechtlichen Sinn", sagte Osterloh. Die Finanzen im Bundesstaat seien aber "in trüber Verfassung". Die Richterin, die das Verfahren maßgeblich vorbereitet hatte, stellte die Frage in den Raum: "Wenn alle ihre Aufgaben nicht erfüllen können, was machen wir dann?"

Auch Hendricks verwies auf die angespannte Lage "aller Haushalte" von Bund und Ländern. Außerdem hätten angesichts der "überdurchschnittlichen Einnahmesituation" und der bisherigen Sonderleistungen für Berlin "Bund und Länder das bislang ihnen Mögliche schon geleistet". Zugleich warf sie Berlin vor, zu spät auf die Haushaltsprobleme reagiert zu haben. Solange die Stadt im Vergleich zum Länderdurchschnitt noch immer mehr Geld pro Kopf ausgebe, seien die Eigenanstrengungen nicht ausreichend.

Der Prozessbevollmächtigte Berlins, Joachim Wieland, kritisierte, es fehle eine gesetzliche Regelung zum Vorgehen bei extremen Haushaltsnotlagen. Der Bund sei nach dem Karlsruher Urteil von 1992 "seinem Regelungsauftrag nicht nachgekommen". Damals waren Bremen und das Saarland mit ihren Klagen auf Sanierungshilfen erfolgreich.