"Auftrag"
Schröder gewinnt vor Gericht gegen Westerwelle
Konkret ging es um folgende Behauptung Westerwelles: "Und natürlich gönne ich Gerhard Schröder jeden Rubel. Ich finde es allerdings problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach der Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt."
Der Vorsitzende Richter Andreas Buske betonte bei der Verkündung des Urteils, Westerwelle bleibe es selbstverständlich unbenommen, das Verhalten Schröders - gegebenenfalls auch scharf und pointiert - zu kritisieren. Es müsse sich dabei jedoch um Meinungsäußerungen handeln. Unzutreffende Tatsachenbehauptungen seien durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt.
Bei dem Zitat handele es sich nach Ansicht der Pressekammer aber nicht um eine Meinungsäußerung, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Der Durchschnittsleser verstehe die Äußerung nicht im Sinne einer allgemeinen politischen Unterstützung des Projekts, sondern als Auftrag im engeren Sinne, also als Geschäft, das Schröder als damaliger Bundeskanzler abgeschlossen habe, sagte Buske.
Gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg kann Westerwelle binnen eines Monats Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.
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