Trotz Urteil
Angeblich doch keine Rentenversicherungsbeiträge von Geschäftsführern
Mit einem im Februar veröffentlichten Urteil (Az: B 12 RA 1/04 R) hatte das Bundessozialgericht Teile des Mittelstands in Aufruhr versetzt. Die Kasseler Richter entschieden, dass alle selbstständigen GmbH-Gesellschafter Beiträge an die Rentenkassen zahlen müssen, wenn sie nur für eine GmbH arbeiten und persönlich keine Beschäftigten haben.
Eine derart extensive Auslegung stößt aber der Zeitung zufolge sowohl bei den Rentenversicherern als auch im Müntefering-Ministerium auf klare Vorbehalte. "Wir werten das als Einzelfallentscheidung des Bundessozialgerichts", zitiert das Blatt Ministeriumskreise. Müntefering wolle durch eine Klarstellung im Sozialgesetzbuch erreichen, dass die bisherige Praxis weitergelte.
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Am 04. Apr. 2006 unter:
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