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Staatsrechtler Arnim findet Diäten-Erhöhung verfassungswidrig

"Karlsruher Diätenurteil"

Die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgeschlagene Diätenerhöhung ist nach Ansicht des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. "Gemessen am Karlsruher Diätenurteil ist das Vorhaben des Bundestagspräsidenten verfassungswidrig", sagte von Arnim dem "Mannheimer Morgen". Eine Koppelung an die allgemeine Entwicklung der Bruttolöhne mache die Abgeordnetenbezüge nicht mehr ausreichend öffentlich kontrollierbar. Bundespräsident Horst Köhler solle dies verhindern, sagte von Arnim. Er fürchte jedoch, dass der Bundespräsident Lammerts Pläne billigen werde.

Klagen gegen eine Erhöhung der Diäten hält der Speyerer Staatsrechtler für kaum möglich. Dazu sei mindestens ein Drittel der Bundestagsabgeordneten erforderlich. "Der eigentliche Skandal ist, dass die Bürger, die das Ganze bezahlen sollen, kein Klagerecht haben", kritisierte Arnim. Auch politisch seien die Pläne des Bundestagspräsidenten "hochproblematisch", meint der Rechtsprofessor. "Automatisch steigende Bezüge passen einfach nicht in die Landschaft."