"Durchpeitschen"
Linksfraktion kritisiert Beratung zu "Hartz IV"-Optimierungsgesetz
Die Bundesregierung will mit dem "Optimierungsgesetz" die Zahlungen an Langzeitarbeitslose weiter kürzen. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Der Bund will damit ab 2007 jährlich rund 1,2 Milliarden Euro nicht mehr den Arbeitslosen zur Verfügung stellen. Die Gemeinden sollen rund 300 Euro anderweitig ausgeben können.
Optimiert werden soll damit nach Darstellung der Bundesregierung bei der Auszahlung des so genannten Arbeitslosengeldes II das Leistungsrecht, die Verwaltungspraxis und die "Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs". Der Entwurf mit seinen mehr als 50 Einzelmaßnahmen sieht unter anderem eine Beweislastumkehr bei eheähnlichen Gemeinschaften vor.
Außerdem soll laut Bundesregierung eine schnelle Möglichkeit für eine drastische Kürzung des Arbeitslosengeldes geschaffen werden: "Erwerbsfähigen Personen, die Arbeitslosengeld II beantragen, sollen Sofortangebote unterbreitet werden. Wer innerhalb eines Jahres zwei Mal eine angebotene Stelle oder Qualifizierung ausschlägt, muss mit einer Kürzung bis zu 60 Prozent rechnen." Auf diese Weise solle die "Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme geprüft werden".
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank Jürgen Weise, hatte sich am Dienstagnachmittag in der Linksfraktion in Berlin zur Vermittelbarkeit von Arbeitslosen geäußert: "Wir können nur mit äußerster Mühe den Mangel verwalten." Für viele könne er schlichtweg nichts tun. "Wir haben kein Angebot."
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