Vorwurf Bestechlichkeit
CDU Hildesheim bittet ngo-online um Richtigstellung
Machens habe zwar gegen den Beschlus, ihn aus der CDU auszuschließen, "zunächst Rechtsmittel eingelegt", sei dem Beschluss des CDU-Landesparteigerichts dann aber zuvorgekommen und habe am 6. Oktober 2005 seinen Austritt aus der CDU erklärt. "Er gehört nicht der CDU an und ist daher nicht als 'CDU-Politiker' zu bezeichnen, schreibt der CDU-Bezirks- und Kreisverband Hildesheim.
Wie ngo-online berichtete, muss der Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens nun doch mit einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag die Freisprüche des Landgerichts Hildesheim im Korruptionsprozess um den Verkauf von Anteilen an den Hildesheimer Stadtwerken auf. Das Verfahren gegen Machens und zwei Vorstände der Stadtwerke AG muss neu aufgerollt werden. Die Sache wurde an das Landgericht Göttingen verwiesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sich auf einen Plan zur Umgehung eines offiziellen Bieterverfahrens für den Verkauf von Anteilen an den Stadtwerken verständigt zu haben. Dazu sei eine Spende von zwei Energieversorgungsunternehmen in Höhe von insgesamt rund 470.000 Euro im eigens gegründeten Verein "Pecunia non olet" ("Geld stinkt nicht") "versteckt" und damit der städtischen Kontrolle entzogen worden.
Nachdem die beiden Unternehmen Thüga und Ruhrgas, die heute beide zum E.On-Konzern gehören, im Februar 2000 die Zahlung des Geldes zugesagt hätten, wurde laut Staatsanwaltschaft der Verkauf von 25,2 Prozent der Anteile an den Stadtwerken an die beiden Energieversorger beschlossen. Die Verteidigung hatte behauptet, für die Großspende seien keine Gegenleistungen erbracht worden.
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Am 12. Mai. 2006 unter:
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