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Oettinger-Kommission bestätigt angeblich Kritik am Verbraucherinformationsgesetz

"Placebo-Gesetz"

Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe hat die vom Stuttgarter Ministerpräsidenten Günther Oettinger (CDU) eingesetzte "Verbraucherkommission Baden-Württemberg" den Gesetzentwurf zum Verbraucherinformationsgesetz in einer internen Stellungnahme vom 11. Mai heftig kritisiert und grundlegende Nachbesserungen gefordert. Die Kritik der Stuttgarter Regierungsberater decke sich weitgehend mit den in den vergangenen Wochen von der Deutschen Umwelthilfe erhobenen Vorwürfen "gegen das geplante Placebo-Gesetz" von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer.

"Die Stellungnahme der Verbraucherkommission Baden-Württemberg stellt nicht nur Horst Seehofer als für den missglückten Gesetzentwurf verantwortlichen Minister bloß, sondern verabreicht auch den Fraktionen der Großen Koalition eine schallende Ohrfeige, die Seehofers Formulierungshilfe kritiklos abgenickt haben", meint Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe. Den Stuttgarter Experten gebühre Dank und Anerkennung, dass sie "den Nebelwerfern in Berlin ohne falsche Rücksichtnahme in die Parade fahren".

Nun komme es darauf an, dass sich "Ministerpräsident Oettinger von seinen Experten, die er erst kürzlich berufen hat, auch wirklich beraten lässt und in Berlin angstfrei gegen den verfehlten Entwurf interveniert".

Laut Deutscher Umwelthilfe verlangt die Verbraucherkommission Baden-Württemberg unter anderem eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereiches des Verbraucherinformationsgesetzes über den Lebensmittbereich hinaus auf andere Produkte und Dienstleistungen.

Zudem sei eine Eingrenzung der im Entwurf vorgesehenen Ausnahmen des Informationsanspruchs der Bürger erforderlich, insbesondere eine enge Definition des Geschäftsgeheimnisses. Die Verbraucherkommission befürworte zudem einen Informationsanspruch von Verbraucherorganisationen und Fachpresse nicht nur gegenüber Behörden, sondern auch gegenüber den Unternehmen, sowie weitgehende Gebührenfreiheit und erheblich kürzere Fristen bei der Erfüllung von Auskunftsbegehren.

Nur unter diesen Voraussetzungen könne das Gesetz doch noch "zu einem Herzstück eines modernen, am Leitbild des mündigen Verbrauchers ausgerichteten Verbraucherrechts werden", schreibt den Angaben zufolge das im Dezember 2005 von Oettinger eingesetzte 14-köpfige Expertengremium, dessen Geschäftsstelle im Stuttgarter Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum angesiedelt sei. Hauptautor der kritischen sechsseitigen Stellungnahme, die der DUH vorliege, sei der Pforzheimer Professor Tobias Brönneke.