Geld zurückerstatten

Empfänger von Sozialleistungen müssen Bescheide überprüfen

Empfänger von Arbeitslosengeld müssen unter bestimmten Umständen zu viel erhaltenes Geld zurückerstatten. Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass ein Handwerksmeister eine irrtümlich gezahlte Summe in Höhe von rund 1200 Euro zurückzahlen muss. Die Darmstädter Richter erkannten bei dem Mann grobe Fahrlässigkeit, weil er die Bewilligungsbescheide der Arbeitsagentur nur abgeheftet hätte, ohne sie gelesen zu haben. Der zuständige Senat bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Marburg und ließ keine Revision zu.

Wer als Bezieher von Sozialleistungen ungeprüft davon ausgehe, es werde im Bewilligungsbescheid schon alles stimmen, verletze seine Sorgfaltspflichten, hieß es.

Der Mann hatte eine Zeitlang jede Woche 80 Euro zu viel erhalten. Da er zuvor korrekt berechnete Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte, hätte ihm diese Differenz auffallen müssen, argumentierten die Richter. (Az. L 9 AL 163/05)

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