Geld zurückerstatten
Empfänger von Sozialleistungen müssen Bescheide überprüfen
Wer als Bezieher von Sozialleistungen ungeprüft davon ausgehe, es werde im Bewilligungsbescheid schon alles stimmen, verletze seine Sorgfaltspflichten, hieß es.
Der Mann hatte eine Zeitlang jede Woche 80 Euro zu viel erhalten. Da er zuvor korrekt berechnete Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte, hätte ihm diese Differenz auffallen müssen, argumentierten die Richter. (Az. L 9 AL 163/05)
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Am 17. Mai. 2006 unter:
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