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Berlin will etwas mehr Demokratie wagen

Bürgerentscheide

Nach Auffassung der Initiative Mehr Demokratie ist die Bundeshauptstadt Berlin "arm aber demokratisch". Nachdem vor knapp einem Jahr Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Bezirken der Stadt eingeführt worden seien, würden nun auch die Regeln für landesweite Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide vereinfacht. "Die Reform der Volksgesetzgebung wird heute mit den Stimmen aller Fraktionen vom Abgeordnetenhaus verabschiedet", freut sich die Initiative. In Kraft treten könne sie aber erst, wenn ihr auch die Berliner selbst zugestimmt hätten. Die entsprechende Volksabstimmung findet am 17. September gleichzeitig mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt.

Bei dem Urnengang will die Initiative Mehr Demokratie, die das Reformprojekt von Anfang an begleitet hat, "trotz inhaltlicher Vorbehalte" für ein Ja werben. "Die Reform beseitigt nicht alle Probleme, unter denen die Volksgesetzgebung in der Vergangenheit gelitten hat", meint Michael Efler vom Bundesvorstand des Vereins.

Dass Volksbegehren zur Änderung der Landesverfassung "zwar formal zugelassen, aber mit so hohen Hürden versehen werden, dass sie praktisch ausgeschlossen bleiben", ist für ihn "eine Frechheit". Diese Hürden für Verfassungsänderungen durch das Volk hält Efler für unüberwindlich: "Rund eine halbe Million Unterschriften beim Volksbegehren und eine Zweidrittelmehrheit und die Zustimmung von 50 Prozent der Wahlberechtigten beim Volksentscheid – das schafft keiner."

Alles in Allem sei die Reform aber ein Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen. Da es die Option "Ja, aber" bei einer Volksabstimmung nicht gebe, wolle die Initiative daher die Bürger um ihre Zustimmung bitten.

Für eine Volksinitiative sollen in Zukunft nur noch 20.000 statt 90.000 Unterschriften erforderlich sein, für ein Volksbegehren werde das Quorum von 10 Prozent der Wahlberechtigten auf 7 Prozent gesenkt. Ein Gesetz solle künftig per Volksentscheid angenommen sein, wenn es eine Mehrheit der Stimmen bekomme, die mindestens einem Viertel der Wahlberechtigten entspreche. Auch das Themenspektrum der Volksgesetzgebung werde ausgeweitet.