Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt

Bundesverfassungsgericht sieht sich durch Anwalt an seiner Arbeit gehindert

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich durch einen Rechtsanwalt an seiner eigentlichen Arbeit gehindert. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem Anwalt eine "Missbrauchsgebühr" in Höhe von 500 Euro auferlegt, weil dieser "entgegen einem entsprechenden Hinweis des Gerichts" eine "offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde" eingelegt habe. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war ein Bußgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes.

Zur Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, es müsse es "nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert" werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren könne.

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