Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt
Bundesverfassungsgericht sieht sich durch Anwalt an seiner Arbeit gehindert
Zur Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, es müsse es "nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert" werde und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren könne.
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Am 18. Mai. 2006 unter:
justizStichworte:
« Bayer plädiert für Saatgutbehandlung und Pflanzenbiotechnologie
Abweichungsmöglichkeiten der Länder im Umweltrecht umstritten »
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