"Geltendes Recht ignorieren"
Verwaltungsgerichtshof verpflichtet Bayern zu Feinstaub-Aktionsplan
Das Gericht entschied den Angaben zufolge, dass der Freistaat Bayern selbst dann zur Aufstellung des Aktionsplans verpflichtet sei, wenn "entgegen dem gesetzlichen Regelfall" auch danach die Einhaltung der Grenzwerte nicht sicher gewährleistet sei. Bayern sei nämlich nicht allein verantwortlich dafür, dass sich Bund und Länder immer noch nicht auf wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der großräumigen Luftverschmutzung hätten verständigen können.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Kläger in München, wie andere von hohen Feinstaubbelastungen betroffene Bürger in anderen Städten, bei seinem Gang vor die Gerichte unterstützt. Nach Auffassung der Umwelthilfe hatten sich Bund und Länder "jahrelang bei der Verabschiedung einer Kennzeichnungsverordnung für Dieselstinker und den Modalitäten zur Förderung des Dieselpartikelfilters in Neu- und Altfahrzeugen gegenseitig blockiert".
"Die Gnadenfrist für alle Feinstaub-Ignoranten ist abgelaufen", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil. Der Verwaltungsgerichtshof habe "in dankenswerter Klarheit" allen Verantwortlichen ins Stammbuch geschrieben, dass niemand geltendes Recht einfach ignorieren könne. Das Urteil sei auch eine Warnung an alle, die derzeit glauben machen wollten, das drängendste Luftreinhalteproblem in Deutschland könne durch die Aufweichung und Anhebung von Grenzwerten gelöst werden. "Wir fordern Bund und Länder auf, endlich eine wirksame Förderung rußfreier Dieselfahrzeuge zu beschließen und sich endlich gegen die Automobilindustrie durchzusetzen."
Der Rechtsanwalt der Umwelthilfe, Remo Klinger, erwartet, dass das Münchner Urteil auf andere Ballungszentren mit ebenfalls regelmäßig überhöhten Feinstaubbelastungen ausstrahlt. "Dieses Urteil hat bundesweite Bedeutung", so Klinger. Zum ersten Mal habe in Deutschland ein Obergericht über die Feinstaubproblematik entschieden und den Betroffenen ein Recht auf saubere Luft zugesprochen.
Dass die Verwaltungsrichter gleichzeitig mit dem Finger auf die Versäumnisse der Bundes- und Landespolitik gezeigt hätten, werde dort "hoffentlich richtig verstanden". Nach Auffassung der Umwelthilfe kann auf Dauer "nicht akzeptiert werden, dass geltende Grenzwerte überschritten werden dürfen, weil lokale und regionale Behörden bei ihren Bemühungen um Abhilfe von Bund und Ländern nicht ausreichend unterstützt würden". AZ. 22 BV 05.2461 und 22 BV 05.2462
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