"Tiefe Eingriffe"
Rot-Grün hinterlässt "verfassungsrechtlichen Scherbenhaufen"
Daher komme dem Bundesverfassungsgericht erneut die Aufgabe zu, "den von Rot-Grün eingeleiteten Abbau des Rechtsstaats zu stoppen und die Bürgerrechte zu verteidigen".
Dem Beschluss der Karlsruher Richter zufolge war die Rasterfahndung nach "islamistischen Terroristen" nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verfassungswidrig. Das Gericht entschied, dass eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie nach den Anschlägen bestanden habe, für die Anordnung der Rasterfahndung nicht ausreiche.
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Am 23. Mai. 2006 unter:
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« Bemerkenswerte Nebentätigkeiten von Politikern
BND-Informant Müller war offenbar für die Stasi tätig »

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