Beschwerde zulässig

BND-Bericht darf keine Details zu "Focus"-Redakteur enthalten

Der Bericht des Sondermittlers zur Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst darf einem Gerichtsbeschluss zufolge (VG 2 A 72.06) nicht vollständig veröffentlicht werden. Der Klage des betroffenen "Focus"-Journalisten Josef Hufelschulte gegen den Bundestag beziehungsweise dessen Parlamentarischen Kontrollgremium sei stattgegeben worden, teilten das Verwaltungsgericht Berlin und das Magazin am Dienstag übereinstimmend mit. Danach dürfen in dem Bericht des früheren Bundesrichters Gerhard Schäfer personenbezogene Daten zu Hufelschulte nicht veröffentlicht werden.

Nach Ansicht des Gerichts würde der Journalist sonst in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes regele Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausschließlich gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten beziehungsweise dem Deutschen Bundestag, nicht aber gegenüber Dritten, so das Gericht.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

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