Beschwerde zulässig
BND-Bericht darf keine Details zu "Focus"-Redakteur enthalten
Nach Ansicht des Gerichts würde der Journalist sonst in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes regele Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Parlamentarischen Kontrollgremiums ausschließlich gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten beziehungsweise dem Deutschen Bundestag, nicht aber gegenüber Dritten, so das Gericht.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
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Am 24. Mai. 2006 unter:
politikStichworte:
« Landesminister Sander gegen neue Endlagersuche in Niedersachsen
Karlsruhe billigt Entzug einer erschlichenen Einbürgerung »

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