Nach Karlsruher Entscheidung

Beckstein hält Änderung des bayerischen Polizeigesetzes für möglich

Bayerns Innenminister Günther Beckstein hat angekündigt, über die rechtlichen Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung zu beraten. Es müsse nun geprüft werden, ob gesetzliche Änderungen am bayerischen Polizeigesetz nötig seien, sagte Beckstein der "Berliner Zeitung".

Der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz kündigte zudem an, das Thema auch auf der nächsten Sitzung des Gremiums mit seinen Kollegen zu beraten. "Wir werden die Konsequenzen der Gerichtsentscheidung für die Terrorbekämpfung besprechen müssen", sagte der CSU-Politiker.

Er kritisierte erneut die Gerichtsentscheidung. "Die Rasterfahndung ist gefährlich eingeschränkt worden", sagte er. Der Datenschutz sei über die Belange der Terrorismusbekämpfung gestellt worden.

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