Datentransfer nach USA illegal
Das EU-Abkommen zum Flugpassagierdatenaustausch ist nichtig
Das am 28. Mai 2004 in Kraft getretene Abkommen muss nun aufgelöst werden. Aus "Gründen der Rechtssicherheit" soll die Regelung, die nach Kündigung noch 90 Tage wirksam bleibt, bis zum 30. September aufrecht erhalten werden, teilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg mit.
Mit der Nichtigkeitserklärung des Abkommens über den Datenaustausch bei transatlantischen Flügen setzte sich das Europäische Parlament gegen Ministerrat und Kommission durch. Die Abgeordneten hatten - mit Verweis auf das EU-Datenschutzrecht - insbesondere die Datenmenge und die Willkür bei der Informationsübermittlung kritisiert.
Die USA hatten die Vorschrift, dass sie bei Flügen über ihrem Hoheitsgebiet Zugang zu allen Passagierdaten erhalten, nach den Terroranschlägen vom September 2001 eingeführt. EU-Fluggesellschaften müssen danach auf Verlangen der US-Behörden den Zugriff auf ihre Reservierung- und Abfertigungssysteme gewähren. Andernfalls drohen ihnen Sanktionen wie etwa der Entzug von Landerechten auf US-Territorium.
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ernst Burgbacher sagte, das Urteil bestätige die Kritik der Liberalen "an der damaligen vorbehaltlosen Zustimmung der rot-grünen Bundesregierung und insbesondere des damaligen Außenministers Joschka Fischer zur völlig überzogenen Übermittlung von persönlichen Daten aller Fluggäste".
Links-Fraktions-Vize Petra Pau sprach von einem "guten Tag" für Datenschutz, Bürgerrechte und Demokratie. "Damit wurde ein weiterer Eingriff in Bürgerrechte gestoppt, der maßgeblich auf das Konto des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily ging", sagte Pau. Es werde nun "höchste Zeit, alle so genannten Otto-Pakete zu überprüfen. Rot-Grün hatte dies 2001 binnen drei Jahren zugesagt, aber nie eingelöst."
Die Internationale Liga für Menschenrechte wies darauf hin, dass die EU-Entscheidung gefällt gegen das ausdrückliche Votum der EU-Datenschutzbeauftragten und des Europäischen Parlaments gefällt worden war. "Die deutsche Bundesregierung hatte dem Abkommen mit den USA trotz der massiven Bedenken zugestimmt und steht damit einmal mehr in der Kritik, gesetzes- und verfassungswidrige Entscheidungen getroffen zu haben", kritisierte Rolf Gössner von der Liga für Menschenrechte. Die EU habe sich der Sicherheitspolitik der US-Regierung unterworfen, die im "Kampf gegen den Terrorismus" kaum noch rechtsstaatliche Grenzen kenne.
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Am 30. Mai. 2006 unter:
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« Scheidender Generalbundesanwalt kritisiert Justizministerium
Rückläufiger Schusswaffengebrauch bei der Polizei »

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