Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

EU-Dienstleistungsrichtlinie passierte den Ministerrat

Streitpunkt Herkunftslandprinzip

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren für die EU-Dienstleistungsrichtlinie haben sich die Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedsstaaten am Montag in Brüssel auf eine modifizierte Fassung für die Richtlinie geeinigt. Mit der Richtlinie sollen Barrieren für Dienstleistungsanbieter in der Europäischen Union abgebaut werden. Hauptstreitpunkt ist das so genannte Herkunftslandprinzip. Demnach können Dienstleister ihre Dienste europaweit nach dem jeweiligen Recht ihres Heimatlandes und nicht nach dem des Gastlandes anbieten. Nach offizieller Darstellung wurde das Herkunftslandprinzip bereits vom EU-Parlament im Februar aus dem Richtlinienentwurf gestrichen und diese Streichung nun vom Ministerrat bestätigt. Ganz anders sehen das allerdings Globalisierungskritiker von Attac und Weed: "Nach wie vor ist das Herkunftslandprinzip in der Richtlinie nur umbenannt, aber nicht gestrichen." Nach der Entscheidung des Ministerrats geht die Richtlinie nun zur zweiten Lesung zurück ins Europäische Parlament. Die deutsche Bundesregierung rechnet damit, dass das Verfahren Ende 2006 abgeschlossen sein wird. Die Mitgliedsstaaten hätten dann bis 2009 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei haben sie einen gewissen inhaltlichen Spielraum.

"Mit dem Beschluss der Dienstleistungsrichtlinie hat Europa ein Jahr nach dem Scheitern des Verfassungsreferendums in Frankreich seine Handlungsfähigkeit wieder gewonnen. Die Richtlinie ist ein Symbol für die neue Kraft Europas", sagte der österreichische Wirtschaftsminister und derzeitige EU-Ratsvorsitzende Martin Bartenstein nach der politischen Einigung beim Wettbewerbsfähigkeitsrat in Brüssel.

Die Richtlinie sei ein "Meilenstein für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa" und damit ein Kernstück der Lissabonstrategie. 70 Prozent der Wertschöpfung und mehr als zwei Drittel der Arbeitsplätze der Europäischen Union hingen vom Dienstleistungssektor ab. "Es ist gelungen, einen europäischen Markt für Dienstleistungen zu ermöglichen und gleichzeitig Lohn- und Sozialdumping auszuschließen", so Bartenstein.

Der historische Kompromiss des EU-Parlaments im Februar, die Unterstützung dieses Vorschlages durch die Staats- und Regierungschefs am Frühjahrsgipfel im März und der im April von der Kommission vorgelegte Entwurf, der sich in hohem Maße am Parlamentskompromiss orientiert habe, hätten die politische Einigung zu dieser "für Europa so wichtigen Richtlinie" durch die Wettbewerbsminister am 29. Mai erst möglich gemacht. Das EU-Parlament hatte den Begriff "Herkunftslandprinzip" ersetzt durch "Freier Dienstleistungsverkehr"

Deutsche Bundesregierung: Aushöhlung der Lohn-, Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards ist ausgeschlossen Nach Darstellung der deutschen Bundesregierung schließt die Richtlinie in ihrer derzeitigen Fassung "eine grenzüberschreitende Aushöhlung der Lohn-, Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards aus". Dienstleister seien nun bei der Ausführung von Aufträgen im EU-Ausland "grundsätzlich" den Regeln des Gastlandes unterworfen. Außerdem könnten den Dienstleistern aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit sowie aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes bestimmte Anforderungen vom Zielland auferlegt werden.

Andererseits dürften sie aber "nicht aufgrund ihres Herkunftslandes diskriminiert werden". Auch müssten die jeweiligen Zugangsbeschränkungen "verhältnismäßig" bleiben.

Der im Februar von den großen Fraktionen der Sozialdemokraten und Konservativen im Europäischen Parlament erarbeitete Vorschlag habe den Kommissions-Entwurf aufgrund der harten Kritik am Herkunftslandprinzip "entschärft". Das Parlament habe die Liberalisierung der bisher noch weitgehend abgeschotteten europäischen Dienstleistungs-Märkte "sozialer gestaltet". Diesem Vorschlag seien nun die EU-Wirtschaftsminister gefolgt.

Kritiker: Das Herkunftslandprinzip wurde in der Richtlinie nur umbenannt

Nach Darstellung der globalisierungskritischen Organisationen Attac Deutschland und WEED wurde das Herkunftslandprinzip in der Richtlinie "nur umbenannt, aber nicht gestrichen". Sollte die EU-Dienstleistungsrichtlinie in ihrer jetzigen Form in Kraft treten, drohe ein weiterer Ausverkauf öffentlicher Dienstleistungen wie Wasserversorgung und Bildung.

"Die EU-Dienstleistungsrichtlinie steht für die selbe neoliberale Stoßrichtung wie das Dienstleistungsabkommen GATS der Welthandelsorganisation auf globaler Ebene", meint die WEED-Handelsexpertin Sarah Bormann. "Beide setzen auf Deregulierung im Interesse der Konzerne und verstärken sich gegenseitig." Es sei absehbar, dass im verschärften globalen Wettbewerb Umwelt, Verbraucher und Beschäftigte unter die Räder kämen.

Die Zustimmung des Ministerrats zur EU-Dienstleistungsrichtlinie werten die Organisationen als "Affront gegen ein soziales Europa". Der Beschluss zeige, dass die EU immer noch nicht bereit sei, die notwendigen Konsequenzen aus dem "Nein" der Franzosen zur EU-Verfassung zu ziehen. "Die EU muss endlich das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen und aufhören, Politik für Großkonzerne zu machen", so Stephan Lindner von Attac. Attac und WEED wollen weiterhin gegen die Richtlinie und das GATS-Abkommen kämpfen.

Auch nach Auffassung der ehemaligen Berichterstatterin zur Dienstleistungsrichtlinie im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments, Sahra Wagenknecht, verändert der Kompromiss, auf den sich die Mitgliedstaaten geeinigt haben, den Charakter der Dienstleistungsrichtlinie nicht. "Sie ist und bleibt eine Blaupause für Sozialabbau", so Wagenknecht. Daran änderten auch "die Lippenbekenntnisse zur angeblichen Berücksichtigung sozialer Belange und die geschürte Hoffnung auf vermeintlich zu erwartende Hunderttausende neuer Jobs" nichts.

"Sie dienen einzig dazu, die Kritik an der Richtlinie weiter einzudämmen und dafür zu sorgen, dass das umstrittene Vorhaben so schnell und geräuschlos wie möglich verabschiedet werden kann." Gleichzeitig würden bereits die Projekte vorbereitet, die die Dienstleistungsrichtlinie flankieren sollten und die weitere Liberalisierung der EU vorantreiben. Dies betreffe insbesondere Bereiche, die von der Dienstleistungsrichtlinie nicht erfasst sein sollten, wie die sozialen Dienstleistungen und die Entsenderichtlinie.

Nach Angaben der deutschen Bundesregierung soll die Dienstleistungsrichtlinie für jede selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit gelten, die gegen Entgelt ausgeführt wird. Ausgenommen bleiben jedoch beispielsweise Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Zeitarbeitsagenturen, Glücksspiel und Verkehrsdienstleistungen. Auch auf Bank- und Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich und auf Sicherheitsdienste findet der Richtlinienentwurf keine Anwendung.