EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie

Kabinett beschließt Neuregelungen für Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter sollen künftig bestimmte Kenntnisse sowie Haftungsmöglichkeiten nachweisen müssen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin einen Entwurf zur Umsetzung der Brüsseler Versicherungsvermittlerrichtlinie. Mit dem Gesetz soll der bislang frei zugänglich Beruf neu geregelt werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium anschließend mitteilte.

Damit einher gingen Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden.

Als "Erlaubnis- und Registrierungsstellen" für die derzeit etwa 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler sind den Angaben zufolge die Industrie- und Handelskammern vorgesehen.

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