Kirchenklausel
CDU-Führung akzeptiert Kompromiss zum Antidiskriminierungsgesetz
"Einige Teile fallen uns schwer", sagte Pofalla. Insbesondere sei im Präsidium kritisiert worden, dass Gewerkschaften und Betriebsräten ein eigenes Klagerecht eingeräumt werden soll. Darauf habe die SPD Wert gelegt, die CDU habe im Gegenzug die Aufnahme der Kirchenklausel durchgesetzt, sagte Pofalla. Danach können sich Kirchen in ihren Anforderungen an Bewerber teilweise über das Gesetz hinwegsetzen. Die CDU habe darüber hinaus durchsetzen können, dass Ansprüche für Schadensersatz und Entschädigungen wegen angeblicher Benachteiligungen nicht abgetreten werden könnten.
Pofalla betonte, aus Sicht der CDU könne das Gesetz nun durch die Bundesregierung eingebracht werden. Er zeigte sich zuversichtlich, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren der Bundesrat eine "verantwortungsvolle Entscheidung" treffen werde.
Die Spitzen von SPD und Union hatten sich am vergangenen Montag in Berlin auf ein "Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung" geeinigt. Damit sollen EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Union verlangt von ihren Mitgliedsstaaten Regelungen zum Schutz vor Benachteiligung wegen Rasse, Geschlecht und ethnischer Herkunft. Die Koalitionsvereinbarung sieht darüber hinaus jedoch auch den Schutz vor Diskriminierungen wegen sexueller Identität, Alter, Behinderung oder Religionszugehörigkeit vor.
Westerwelle wirft Merkel Wortbruch vor Die FDP wirft Bundeskanzlerin Angela Merkel im Streit um das geplante Antidiskriminierungsgesetz Wortbruch vor. Die große Koalition habe das von der rot-grünen Vorgängerregierung geplante Gesetz lediglich in ein Gleichbehandlungsgesetz "umgetauft", doch sei es "im Inhalt genau dasselbe", sagte Westerwelle nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin. Dabei habe Merkel versprochen, dass in ihrer Regierungszeit EU-Richtlinien nur eins zu eins umgesetzt würden. Dieses Wort habe Merkel nicht gehalten, monierte der FDP-Chef.
Scharf kritisierte Westerwelle, dass mit dem Gesetz künftig auch unbeteiligten Dritten ein Klagerecht eingeräumt werde. Es werde zu einer Klagewelle und zu mehr Bürokratie führen, wenn diese Dritten "auch gegen den Willen der angeblich zu Schützenden" klagen könnten. Im Ergebnis werde es mehr statt weniger Diskriminierung geben, meint Westerwelle. Die betroffenen Gruppen würden etwa zu Vorstellungsgesprächen gar nicht mehr eingeladen werden aus Furcht, ansonsten eine Klagewelle zu riskieren. Die Länder forderte Westerwelle auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen.
Arbeitgeber gegen neues Antidiskriminierungsgesetz
Auch bei den Arbeitgebern stößt das geplante Gesetz auf Ablehnung. Der jetzt entstandene Gesetzentwurf, der am Mittwoch bereits im Bundeskabinett beraten werden soll, werde nur zu mehr Bürokratie und zu mehr Unsicherheit in den Unternehmen führen, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am Montag in Berlin.
Die Wirtschaft wünscht sich nach den Worten von Hundt, dass die EU-Vorgaben "nur eins zu eins umgesetzt" würden. Es dürfe von deutscher Seite nicht noch draufgesattelt werden.
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